Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020279.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen am 1. Oktober 1990 um 18.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der L 227 in Mutters begangener Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je fünf Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juli 1990 gegen 14.20 Uhr in K auf der B 137 bei Straßenkilometer 8 als Lenker eines Pkws nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, mit dem sein Verhalten im ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, 1. insofern an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, als er die Unfallstelle verlassen habe, 2. es unterlassen, sofort die nächste Sicherheitsdienststell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. September 1990 um 17.30 Uhr in Wien III, Dampfschiffstraße, vor Ordnungsnummer 8, 1) als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxifahrzeuges einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt, ohne sich davon überzeugt zu haben, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei, da er vom dritten auf den zweiten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Übertretung des § 4 Abs 1 lit a StVO genügt die Angabe des Ortes, an welchem der Verkehrsunfall stattgefunden hat (Hinweis E 18.10.1989, 89/02/0086). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretis... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH stellt in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten einer Person örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist und stützt sich damit auf die Äquivalenztheorie. Diese Theorie bedient sich einer Eliminationsmethode, bei der man sich die Hand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Besch von einer Zeugin darauf aufmerksam gemacht worden, daß sein Fahrverhalten die Ursache für einen Verkehrsunfall gewesen sein könne, kann die belBeh die subjektive Tatseite in Hinsicht auf die Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO als gegeben ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Für die Pflichten nach Verkehrsunfällen kann es schon vom Zweck der Bestimmungen her auf die Typizität des eingetretenen Erfolges nicht ankommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020219.X03 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0023 3 Stammrechtssatz Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 6. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 18. Oktober 1988 um 08.05 Uhr in Zellbach auf der Packerstraße B 70, Stadtgemeinde St. Andrä, Bez. Wolfsberg, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, 1) sofort anzuhalten und 2) davon ohne unnötigen Aufschub die nächste Pol... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den durch das hg. Erkenntnis vom 18. Jänner 1991, Zl. 90/18/0207, teilweise aufgehobenen Bescheid vom 28. Juni 1990 im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das diesem zugrundeliegende erstbehördliche Straferkenntnis in Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers in seinem Punkt 2 behoben und das Strafverfahren in diesem Umfang (Übertretung nach § 99 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 1 lit. b StVO 1960) gemäß § 45 Abs. 1 lit. a V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 31. Juli 1990 um 16.00 Uhr in Salzburg, Morzgerstraße 71, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws dadurch mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, daß er beim Rückwärtsfahren ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug kontaktiert und beschädigt habe, und habe es unterlassen, ohne u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020120.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Besch mußte im Hinblick auf den von ihm unbestritten verursachten Zusammenstoß mit dem neben seinem PKW geparkten Fahrzeug damit rechnen, daß dieses Fahrzeug dadurch beschädigt wurde. Er war daher verpflichtet, sich durch eigene Prüfung besonders sorgfältig zu vergewissern, ob und welcher Sachschaden durch die von i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Lenkers zum sofortigen Anhalten des Fahrzeuges gem § 4 Abs 1 lit a StVO besteht bei jedem Verkehrsunfall mit Personen - oder Sachschaden, und zwar auch, wenn bei dem Verkehrsunfall nur sein Fahrzeug beschädigt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030286.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 86/18/0180 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 5. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 2 StVO, begangen am 26. Juli 1990, in Ehrwald als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws, welcher an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ursächlich beteiligt war, schuldig erkannt und über ihn zwei Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, gem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030347.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. November 1991 wurde (soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist) der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Jänner 1990 um 8.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 3. die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verstän... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020099.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 20. November 1990, Zl. 90/18/0161, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der im Vorerkenntnis angeführten Taten schuldig erkannt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1990 um 16.00 Uhr 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mariahilferstraße, bis Wien 7, Neubaugürtel 6, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben und 2. es in Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die akustische Wahrnehmbarkeit eines Anstoßgeräusches auch durch den bei starkem Verkehr verursachten Umgebungslärmpegel im Hinblick auf die durch die Fahrzeugkarosserie gegebene Abschirmung nach außen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem sofortigen Anhalten möglicherweise eine Behinderung des übrigen Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Februar 1989 um 18.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort im Gemeindegebiet von Frankenburg als Lenker eines Pkws nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort angehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 7. August 1989 um 10.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort - obwohl ihr Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall, bei welchem J.L. am rechten Knie verletzt worden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei - 1) dadurch nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewir... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. Oktober 1988 gegen 09.40 Uhr "vom Parkplatz der Sparkasse Jennersdorf kommend auf die B 57 Fahrtrichtung westliches Stadtgebiet - Parkstreifen neben der B 57 zwischen der Sparkasse, Hauptstraße 4, und dem Elektrogeschäft Brückler, Hauptstraße 8, in Jennersdorf -" als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach eine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht im Grunde des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht jedenfalls dann, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht iSd § 4 Abs 2 legcit besteht. Wohl gilt die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit c legcit an sich ohne Einschränkung, sie hat aber nicht immer und überall auch die... mehr lesen...