Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, nach einem zeitlich und örtlich näher umschriebenen Verkehrsunfall mit Personenschaden nicht sofort angehalten, an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt sowie nicht sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt zu haben. Dadurch habe er Übertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a, nach § 4 Abs. 1 lit. c und nach § 4 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020323.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt in Graz, Eggenberger Straße/Waagner-Biro-Straße/Köflachergasse, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Eggenberger Straße fahrend, 1. den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich zu überzeugen, ob dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich gewesen sei, 2. es unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030228.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Tiroler Landesregierung und des Landeshauptmannes von Tirol vom 21. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Oktober 1990 um 20.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen von Fieberbrunn nach St. Ulrich a.P. gelenkt und dabei die als Einbahnstraße gekennzeichnete "Dorfstraße" in Fieberbrunn entgegen dem Hinweiszeichen nach § 53 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0100
Rechtssatz: Die Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0128). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einer näher bezeichneten Tatzeit am beschriebenen Tatort es unterlassen zu haben, ... 2. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten und 3. die nächste Sicherheitsdienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, obwohl ein gegenseitiger Nachweis von Name und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 28. Dezember 1990 um 16.30 Uhr mit einem Pkw rückwärts von einem bestimmten öffentlichen Parkplatz in die L 51 eingefahren und habe dabei einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden verursacht, er habe 1. die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen und seine Anschrift nicht nachgewiesen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Mai 1993 wurden über die Beschwerdeführerin wegen der am 29. August 1991 um 18.45 Uhr in Salzburg als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und § 4 Abs. 5 StVO 1960 Geldstrafen in der Höhe von je S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je 48 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020139.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030183.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/02 92/02/0219 2 Stammrechtssatz Der VwGH stellt in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten einer Person örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist und stützt sich damit auf die Äquivalenztheorie. Diese Theor... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1) § 17 Abs. 1, 2) § 4 Abs. 1 lit. a, 3) § 4 Abs. 5 und 4) § 99 Abs. 1 lit. b StVO mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 800,--, 2) S 2.000,--, 3) S 3.000,-- und 4) S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen 1) 40 Stunden, 2) 3 Tage, 3) 4 Tage und 4) 10 Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030155.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1992 gegen 15.40 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, 1. sofort anzuhalten und 2. durch Vorweisen der Kfz-Papiere an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen zu 1. nach § 4 Abs. 1 lit. a und zu 2. nach § 4 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Unterlassen des (im zweiten Satz des § 4 Abs 5 StVO geregelten) Identitätsnachweises kann nicht im Umwege des § 4 Abs 1 lit c StVO unter Strafe gestellt werden. Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020066.X11 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO dient dazu, den in einen Verkehrsunfall verwickelten Lenker in die Lage zu versetzen, sich davon zu vergewissern, ob und welche weiteren Verpflichtungen nach der StVO, insbesondere nach deren § 4, ihn treffen bzw ob solche Verpflichtungen für ihn bestanden (Hinweis... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11 Stammrechtssatz Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020066.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0050 1 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit a StVO gebietet das sofortige Anhalten an der Unfallstelle (Hinweis E 23.3.1988, 87/18/0131). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0050 E 17. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: In der Weigerung, einem nach einem Unfall einschreitenden Straßenaufsichtsorgan die Personaldaten vollständig bekanntzugeben, kann eine Verletzung der Pflicht, an der Feststellung des Sachverhaltes iSd § 4 Abs 1 lit c StVO mitzuwirken, gelegen sein (Hinweis E 18.5.1988, 87/03/0249, 0250). Schlagworte Mitwi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 13. Oktober 1990 um ca. 20.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Graz auf der Kärntnerstraße - Kreuzung Pulverturmstraße mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe 1.) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten und 2.) hievon nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienstste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt,am 18. Dezember 1988 gegen 21.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Südautobahn A 2 von Klagenfurt kommend in Richtung Villach an einem bestimmten Ort nach der Beschädigung einer Leitschiene es unterlassen zu haben, sofort anzuhalten und an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken zumal, er an der Unfalls... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO wird nicht von jener Person verwirklicht, die zunächst ein Verschulden am Verkehrsunfall bestritten hat (Hinweis E 28.1.1985, 85/18/0008). Die Verpflichtung, die "Beteiligung" am Unfall zuzugeben, also ein Geständnis abzulegen, ergibt sich aus § 4 Abs 1 lit c StVO nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat auf Grund einer unfallgefährlichen Situation seine Konzentration auf die gesamte Gefahrenlage zu richten und muß durch geeignete Maßnahmen bei Wahrnehmung eines Streifungsgeräusches überprüfen, ob es sich dabei um ein mit dem Verkehrsunfall im Zusammenhang steh... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Dezember 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen der am 31. Jänner 1992 gegen 20,45 Uhr in Klagenfurt als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, § 4 Abs. 1 lit. c StVO, § 4 Abs. 5 StVO und § 7 Abs. 1 StVO Geldstrafen in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen), S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen),... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Kammer des unabhängigen Verwaltungssenates vom 13. Oktober 1992 (hg. Zl. 92/03/0261) wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 13. Februar 1992 um 3,30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO, nämlich das Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke in Tirol in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, schuldig erkannt, und die von der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030056.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...