Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0081
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030261.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Dezember 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen der am 20. September 1991 um 0,30 Uhr in K als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, § 4 Abs. 1 lit. c StVO und § 4 Abs. 5 StVO Geldstrafen in der Höhe von je S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je zwei Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zu I): Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid (des Einzelmitgliedes des Unabhängigen Verwaltungssenates) wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer am 4. Jänner 1992 um 21.00 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws (im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit einer toten und einer schwerverletzten Person) begangenen Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0022
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030263.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Oktober 1988 um 17.15 Uhr in Klagenfurt an einem bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und es als Lenker dieses Pkws nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, sofort anzuhalten und hievon ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO bestraft, weil er am 16. Dezember 1989 um 19.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Graz mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei und an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt habe, da er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Dem Argument, der Bf habe nach dem aufgetretenen "Zusammenstoß" im Hinblick auf die Fortsetzung der Fahrt durch den beteiligten Buslenker keine Veranlassung gehabt, "das Vorliegen eines Sachschadens zu vermuten," ist zu entgegnen, daß es nicht auf die bloßen Vermutungen des Bf ankommt, sondern darauf, ob ein Sachschaden durc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 3 Stammrechtssatz Die Feststellung des Sachverhaltes kommt keineswegs nur am Unfallsort in Betracht; die Mitwirkungspflicht besteht jedenfalls so lange, als die Untersuchungen noch ein brauchbares Ergebnis zeigen können (Hinweis E 13.3.1981, 02/22... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0065 3 Stammrechtssatz Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0165 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei am 4. März 1990 um 17.45 Uhr als Lenkerin eines Pkws im Bereich einer bestimmten Kreuzung in Feldkirch-Tisis an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Verletzung eines Unfallbeteiligten ursächlich beteiligt gewesen und habe nach diesem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Tatort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Wohnmobils an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen zu sein und es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 2. die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Unfall in Kenntnis zu setzen, zumal ein wech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020316.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0023 3 Stammrechtssatz Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter ihm zu beob... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer näher bezeichneten Straßenstelle mit einem von ihm gelenkten Pkw nicht sofort angehalten, obwohl sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einem in seiner Heftigkeit nicht unbeträchtlichen Aufprall muß ua auch damit gerechnet werden, daß am Fahrzeug selbst Schäden entstanden sind, die Maßnahmen iSd § 4 Abs 1 lit b StVO (Absicherung der Unfallstelle) im Hinblick etwa auf austretende Flüssigkeiten erforderlich erscheinen lassen. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO dient dazu, den in einen Verkehrsunfall verwickelten Lenker in die Lage zu versetzen, sich davon zu vergewissern, ob und welche weiteren Verpflichtungen nach der StVO, insbesondere nach deren § 4, ihn treffen bzw ob solche Verpflichtungen für ihn nicht bestehen (Hinweis E 21.12.1988, 88/... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11 Stammrechtssatz Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020161.X03 Im R... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 16. November 1989 um ca. 23,50 Uhr in Graz an einem bestimmten Ort 1) nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden das Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2) vom Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle verständigt und 3) sich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und Abs. 5 StVO mit Geldstrafen in der Höhe von S 3.000,-- und S 2.500 (Ersatzfreiheitsstrafen 3 Tage und 2 Tage und 12 Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn wed... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030225.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. August 1990 gegen 15.05 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in A als Lehrender, nachdem der Fahrschüler während der Schulfahrt einen anderen PKW beschädigt hatte, 1. nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall sofort angehalten wurde, und 2. nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieser Verkehrsunfall bei der nächsten Polizei- oder Gendarm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 10. August 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 zu einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) und wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 leg. cit. zu einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) verurteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 3. September 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1.500,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freih... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs4 Z2;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Fahrschul LKW-Zugführer fuhr in einem extrem geringen Abstand an dem anhaltenden PKW vorbei - eine Kollision war nicht auszuschließen. Der Besch (Fahrlehrer) hätte daher das von ihm wahrgenommene Geräusch dem Anstoß mit dem PKW zuordnen müssen. Als Fahrlehrer hätte ihm aus seine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020230.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020276.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...