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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Den Lenker eines Fahrzeuges trifft in bestimmten - etwa in riskanten - Verkehrssituationen die Verpflichtung, erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, ob sein Fahrmanöver zu einem Verkehrsunfall geführt hat oder ohne Folgen geblieben ist (Hinweis E 17.1.1985, 85/02/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020206.X01Im RIS seit
12.06.2001