Der Beschwerdeführer stellte am 15. Juli 1994 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den bulgarischen Staatsangehörigen S.I. als "Verkaufshelfer". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 26. Juli 1994 gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeitsmarkt der Verkaufshelfer Arbeit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit dem mit 21. Juli 1993 datierten Formular am 18. August 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den tunesischen Staatsangehörigen L. In der Rubrik für berufliche Tätigkeit war "Bäcker" angegeben. Auf dem Antragsformular finden sich mehrere handschriftliche Vermerke (offensichtlich des Bearbeiters bei der Behörde), wobei unter anderem auch eine Korrektur der beruflichen Tätigkeit von "Bäcker" auf "Bäckereiarbeiter" erfo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §4 Abs6;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Zugrundelegung einer neuen LandeshöchstzahlenV ist keine Identität der Rechtslage mehr gegeben. Schlagworte Zurückweisung wegen entschiedener Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993090502.X02... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090367.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1994 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 4. Oktober 1994 auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den ägyptischen Staatsangehörigen R für die berufliche Tätigkeit "Gebrauchtwagen ankaufen u. liefern" gemäß § 4 Abs. 6 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Der Regionalbeirat habe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren ergeben, daß ke... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Platzarbeiter. Mit Bescheid vom 20. Mai 1994 lehnte das Arbeitsamt diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach der Zitierung des § 4 Abs. 1 und Abs. 6 AuslBG festgestell... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1994 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 4. Oktober 1994 auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den ägyptischen Staatsangehörigen R für die berufliche Tätigkeit "Gebrauchtwagen ankaufen u. liefern" gemäß § 4 Abs. 6 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Der Regionalbeirat habe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren ergeben, daß ke... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090355.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Schlüsselkrafttatbestandes iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG sind die Erhaltung EINER inländischen Arbeitskraft oder die mögliche Schaffung inländischer Arbeitsplätze im Zuge einer erwarteten Unternehmensexpansion nicht ausreichend (Hinweis E 16.12.1993, 93/09/0273 und E 18.11.1993, 93... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Schlüsselkrafttatbestandes iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG sind die Erhaltung EINER inländischen Arbeitskraft oder die mögliche Schaffung inländischer Arbeitsplätze im Zuge einer erwarteten Unternehmensexpansion nicht ausreichend (Hinweis E 16.12.1993, 93/09/0273 und E 18.11.1993, 93... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, Inhaberin eines Betriebes für "Innenausbau-Holzböden", beantragte am 21. Jänner 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger D. für die berufliche Tätigkeit als "Tischlerhelfer". In einem Beiblatt zu diesem Antrag führte die beschwerdeführende Partei aus, sie habe wiederholt beim Arbeitsamt vorgesprochen und um Zuteilung von inländischen bzw. auch ausländischen Arbeits... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 20. Juni 1994 beim Arbeitsamt Bau-Holz den Antrag auf Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsangehörigen Drazen Drvenkar für die berufliche Tätigkeit als Fliesenleger. Mit Bescheid vom 21. Juni 1994 wies das Arbeitsamt diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Z. 12 und § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Zur Ablehnung nach § 4 Abs. 3 Z. 12 AuslBG führte das Arbeitsamt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Lustenau einen Gastgewerbebetrieb betreibt, stellte am 14. Juli 1992 beim Arbeitsamt Dornbirn den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S. für die berufliche Tätigkeit als "Organisator". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. Juli 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Nach Zitierung dieser Gesetzesstelle führte das Arbeitsamt in der Begrü... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, Inhaberin eines Betriebes für "Innenausbau-Holzböden", beantragte am 21. Jänner 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger D. für die berufliche Tätigkeit als "Tischlerhelfer". In einem Beiblatt zu diesem Antrag führte die beschwerdeführende Partei aus, sie habe wiederholt beim Arbeitsamt vorgesprochen und um Zuteilung von inländischen bzw. auch ausländischen Arbeits... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Lustenau einen Gastgewerbebetrieb betreibt, stellte am 14. Juli 1992 beim Arbeitsamt Dornbirn den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S. für die berufliche Tätigkeit als "Organisator". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. Juli 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Nach Zitierung dieser Gesetzesstelle führte das Arbeitsamt in der Begrü... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein Rs. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090286.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Nach ständiger Rspr des VwGH ist die Bezeichnung eines Arbeitsplatzes allein nicht für die im Hinblick auf § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG erfolgende Beurteilung ausreichend, ob eine beantragte Ersatzkraft in einem Bereich eingesetzt werden soll, welchen die ausgeschiedene Arbeitskraft abgedeckt hat (Hin... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: In bezug auf die Beurteilung des Ersatzkrafttatbestandes des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG kommt es auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an. Daher ist es rechtlich unzulässig, allein aus der Bezeichnung "Tischlerhelfer" (mit Ausbildung als Metalldreher) abzuleiten, der beantragte Ausländer werde im B... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Nach ständiger Rspr des VwGH ist die Bezeichnung eines Arbeitsplatzes allein nicht für die im Hinblick auf § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG erfolgende Beurteilung ausreichend, ob eine beantragte Ersatzkraft in einem Bereich eingesetzt werden soll, welchen die ausgeschiedene Arbeitskraft abgedeckt hat (Hin... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: In bezug auf die Beurteilung des Ersatzkrafttatbestandes des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG kommt es auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an. Daher ist es rechtlich unzulässig, allein aus der Bezeichnung "Tischlerhelfer" (mit Ausbildung als Metalldreher) abzuleiten, der beantragte Ausländer werde im B... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei führt einen Kurbetrieb und beantragte am 21. Juni 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige N. für die berufliche Tätigkeit als Hausmädchen. Als Entlohnung war ein Nettobetrag von S 8.500,-- monatlich angegeben, es sollte eine Saisonbeschäftigung sein und als besondere Kenntnisse seien erforderlich "Kräutertees, Telefondienst, Heusäcke". Mit Bescheid vom 26. Ju... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Fleischwarenfabrik betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. Juli 1993 beim Arbeitsamt die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung von zwei namentlich genannten slowenischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als Fleischerlehrling und zur Anwerbung eines weiteren namentlich genannten slowenischen Staatsbürgers für die Tätigkeit als Fleischer. Mit Bescheid vom 29.Juli 1993 lehn... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 11. Mai 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen D für die berufliche Tätigkeit als Regalbetreuer (keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich). Diesen Antrag wies das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. Mai 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach Zitierung des § 4 Abs. 6 AuslBG festgestellt, de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 9. November 1993 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien (AA) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen M.P. für die Tätigkeit als technischer Zeichner mit einem Bruttomonatslohn von S 14.000,--. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "Diplom d. Bautech.Schule/Architektur" angeführt. Diesen Antrag wies das AA mit Bescheid vom 23. November 1993 gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 6. Juli 1994 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Staatsbürger von Zaire, T.N., als Taxilenker mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 8.050,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt (AA) mit Bescheid vom 27. September 1994 gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 AuslBG mit der Begründung: ab, nach den E... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als "Chauffeur und Verkäufer" mit den Erfordernissen "Führerschein Gruppe B, Verkaufserfahrung". Dieser werde dringend zur Aufrechterhaltung des Gechäftsbetriebes benötigt. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. September 1994 gemäß § 4 Abs. 6... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 16. Juli 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B als Bedienerin. Diesen Antrag wies das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 6. August 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach Zitierung des § 4 Abs. 6 AuslBG festgestellt, der Vermittlungsausschuß habe im gegenständlichen Verfahren die Erteilung einer Beschä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 22. März 1994 beim Arbeitsamt (AA) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die "jugoslawische" Staatsbürgerin P.K. als Baumschulhilfsarbeiterin mit einem Stundenbruttolohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das AA mit Bescheid vom 13. April 1994 gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit der Begründung: ab, auf Grund der Ergebnisse des "Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 26. April 1994 beim Arbeitsmarkt Neunkirchen den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige M für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhilfe" in einem Gastronomiebetrieb. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies die beschwerdeführende Partei darauf hin, die Begründung: eines Arbeitsverhältnisses mit der beantragten Arbeitnehmerin sei für die "Aufre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 28. Jänner 1994 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien (AA) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den ägyptischen Staatsangehörigen M.T. für die Tätigkeit als Küchenhilfe mit einer Bruttomonatsentlohnung von S 11.390,--. Diesen Antrag wies das AA mit Bescheid vom 4. Februar 1994 gemäß § 4 Abs. 6 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Der Vermittlungsausschuß habe im gegenständlichen Verfahren die Ertei... mehr lesen...