Die beschwerdeführende Partei stellte am 12. Juli 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen S. für die berufliche Tätigkeit als "KFZ-Spengler-Restaurateur" (spezielle Kenntnisse erforderlich: "KFZ-Spengler, Mechaniker, Schweißkenntnisse"). Im Antragsformular war hinsichtlich Beschäftigtenstand der beschwerdeführenden Partei eine inländische Person als Angestellte und ein Ausländer ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 94/09/0379 1 Stammrechtssatz Zur Erfüllung des Schlüsselkrafttatbestandes iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG sind die Erhaltung EINER inländischen Arbeitskraft oder die mögliche Schaffung inländischer Arbeitsplätze im Zuge einer erwarteten Unternehmensexpansion nich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 93/09/0196 3 Stammrechtssatz Ein bloß einzelbetriebliches Interesse der Antragstellerin an einer Tätigkeit des beantragten Ausländers (hier: dieser werde dringend benötigt, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können) in ihrem Betrieb reicht für sich allein nicht... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 94/09/0379 1 Stammrechtssatz Zur Erfüllung des Schlüsselkrafttatbestandes iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG sind die Erhaltung EINER inländischen Arbeitskraft oder die mögliche Schaffung inländischer Arbeitsplätze im Zuge einer erwarteten Unternehmensexpansion nich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 3. September 1992 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für P (Staatsangehörigkeit "CSFR") für die berufliche Tätigkeit als Au-Pair-Mädchen. Den Antrag lehnte das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeitsmarkt der "Au-Pair" Arbe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte als Arbeitgeber am 4. Oktober 1994 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B für die berufliche Tätigkeit als Bedienerin mit einer Bruttoentlohnung von S 89,60 pro Stunde (Teilzeitbeschäftigung). Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. Oktober 1994 "gemäß § 4 Abs. 6 des Aus... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte als Arbeitgeber am 4. Oktober 1994 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B für die berufliche Tätigkeit als Bedienerin mit einer Bruttoentlohnung von S 89,60 pro Stunde (Teilzeitbeschäftigung). Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. Oktober 1994 "gemäß § 4 Abs. 6 des Aus... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0173 1 Stammrechtssatz Nach dem Gesetz kommt es darauf an, ob der Ausländer, für den um Beschäftigungsbewilligung angesucht wird, als dringender Ersatz an einem konkreten, durch das Ausscheiden eines anderen Ausländers frei gewordenen Arbeitsplatz beim Ant... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994090044.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0173 1 Stammrechtssatz Nach dem Gesetz kommt es darauf an, ob der Ausländer, für den um Beschäftigungsbewilligung angesucht wird, als dringender Ersatz an einem konkreten, durch das Ausscheiden eines anderen Ausländers frei gewordenen Arbeitsplatz beim Ant... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in Gmunden einen Teppichhandel. Mit (undatiertem) Antrag ersuchte sie um die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den iranischen Staatsangehörigen H. für die Tätigkeit als "Teppichrestaurateur" (als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung sind im Antragsformular handschriftlich angegeben: "Praxis, Teppichbranche". In den Akten findet sich folgende Erklärung zur Berufsbezeichnung: "Farbanpassun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 13. Oktober 1994 als Arbeitgeber eines Unternehmens mit der Bezeichnung "Betriebsberatung" beim Arbeitsamt für Angestellte die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung der polnischen Staatsangehörigen T B für die berufliche Tätigkeit als "Sachbearbeiterin" (als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antragsformular "lt. Ausschreibung beim Arbeitsamt" angegeben). In einem an das Arbei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in Gmunden einen Teppichhandel. Mit (undatiertem) Antrag ersuchte sie um die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den iranischen Staatsangehörigen H. für die Tätigkeit als "Teppichrestaurateur" (als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung sind im Antragsformular handschriftlich angegeben: "Praxis, Teppichbranche". In den Akten findet sich folgende Erklärung zur Berufsbezeichnung: "Farbanpassun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 13. Oktober 1994 als Arbeitgeber eines Unternehmens mit der Bezeichnung "Betriebsberatung" beim Arbeitsamt für Angestellte die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung der polnischen Staatsangehörigen T B für die berufliche Tätigkeit als "Sachbearbeiterin" (als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antragsformular "lt. Ausschreibung beim Arbeitsamt" angegeben). In einem an das Arbei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1994/314;AVG §37;AVG §39 Abs2;
Rechtssatz: Eine Beurteilung dahin, ob der vom Bf behauptete Bedarf nach einer Ersatzkraft (und damit der besonders wichtige Grund des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG) in tatsächlicher Hinsicht vorliegt, ist ohne Erforschung und Feststellung der tatsächlich gegebenen Ums... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs6 Z3 impl;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita;
Rechtssatz: Ein gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 setzt ein qualifiziertes, über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebedarfes hinausgehendes Interesse voraus (Hinweis E 20.10.1988, 88/09/00... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0386 2
(hier: AuslBG idF 1994/314) Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes "Ersatz" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale nach sprachgebräuchlicher Bedeutung ganz allgemein eine Person (oder Sache) bezeichnet, die an... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 93/09/0022 2 Stammrechtssatz Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit um bloß 15 Stunden vermag an der Identität des Arbeitsplatzes (hier: einer Altenhelferin) nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/22 93/09/0456 1
(hier: AuslBG idF 1994/314) Stammrechtssatz Nach ständiger Rspr des VwGH ist die Bezeichnung eines Arbeitsplatzes allein nicht für die im Hinblick auf § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG erfolgende Beurteilung ausreichend, ob eine beantragte Ersatzkraft in einem Bereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1994/314;AVG §37;AVG §39 Abs2;
Rechtssatz: Eine Beurteilung dahin, ob der vom Bf behauptete Bedarf nach einer Ersatzkraft (und damit der besonders wichtige Grund des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG) in tatsächlicher Hinsicht vorliegt, ist ohne Erforschung und Feststellung der tatsächlich gegebenen Ums... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs6 Z3 impl;BHZÜV 1995 §1 Z3 lita;
Rechtssatz: Ein gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 setzt ein qualifiziertes, über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Betriebes an der Befriedigung eines derartigen Arbeitskräftebedarfes hinausgehendes Interesse voraus (Hinweis E 20.10.1988, 88/09/00... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0386 2
(hier: AuslBG idF 1994/314) Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes "Ersatz" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale nach sprachgebräuchlicher Bedeutung ganz allgemein eine Person (oder Sache) bezeichnet, die an... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 93/09/0022 2 Stammrechtssatz Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit um bloß 15 Stunden vermag an der Identität des Arbeitsplatzes (hier: einer Altenhelferin) nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/22 93/09/0456 1
(hier: AuslBG idF 1994/314) Stammrechtssatz Nach ständiger Rspr des VwGH ist die Bezeichnung eines Arbeitsplatzes allein nicht für die im Hinblick auf § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG erfolgende Beurteilung ausreichend, ob eine beantragte Ersatzkraft in einem Bereich... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerde und den vorgelegten angefochtenen Bescheiden von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei, die ein Unternehmen für Zelthallenverleih und Planenherstellung betreibt, beantragte am 5. April 1995 die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die ausländischen Staatsangehörigen A (Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina; berufliche Tätigkeit: Planenarbeiter mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1 Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 Aus... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 13. April 1993 für ihren Betrieb "wirtschaftliches Werbewesen" die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsangehörigen N.K. als "Kontrollor". Diesen Antrag wies das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Nach § 4 Abs. 6 AuslBG dürften Beschäftigungsbewilligungen nach Überschreitung der Landeshöchstzahlen nur erteilt werd... mehr lesen...
Mit dem am 2. August 1994 beim Arbeitsamt Metall-Chemie eingelangten Antrag ersuchte die Erstbeschwerdeführerin um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Y (d.i. der Zweitbeschwerdeführer) für die berufliche Tätigkeit als Autospengler. Mit Bescheid vom 2. August 1994 lehnte das Arbeitsamt den Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Zur Ablehnung nach § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG führte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090030.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtzugehörigkeit zu einer nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personengruppe (hier: Anspruchsberechtigter nach dem AlVG) stellt keinen die Parteistellung vermittelnden persönlichen Umstand iSd § 21 ... mehr lesen...