Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2;AuslBG §11 Abs3;AuslBG §11 Abs5;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1994/314; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/09/0366 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0297 2 Stammrechtssatz Für die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung kommt es n... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (ein Verein zur Hilfeleistung für Menschen in der Dritten Welt) stellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den äthiopischen Staatsangehörigen G. für die berufliche Tätigkeit als "Übersetzer und Vortragstätigkeit". Als Bruttostundenlohn waren S 100,-- vorgesehen und als spezielle Kenntnisse "Sprache: amharisch, Kenntnis über Geschichte, Kultur, Religion, Landverhältnisse Äthiopien" g... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (ein Verein zur Hilfeleistung für Menschen in der Dritten Welt) stellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den äthiopischen Staatsangehörigen G. für die berufliche Tätigkeit als "Übersetzer und Vortragstätigkeit". Als Bruttostundenlohn waren S 100,-- vorgesehen und als spezielle Kenntnisse "Sprache: amharisch, Kenntnis über Geschichte, Kultur, Religion, Landverhältnisse Äthiopien" g... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0173 2 Stammrechtssatz Liegt einer der in § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG als "besonders wichtig" demonstrativ aufgezählten
Gründe: vor, dann bedarf es darüber hinaus keines "qualifizierten Interesses" des Arbeitgebers an der Einstellung des in seinem Antrag auf Beschäftig... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0173 2 Stammrechtssatz Liegt einer der in § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG als "besonders wichtig" demonstrativ aufgezählten
Gründe: vor, dann bedarf es darüber hinaus keines "qualifizierten Interesses" des Arbeitgebers an der Einstellung des in seinem Antrag auf Beschäftig... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 16. Februar 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen F. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" (laut den Angaben im Antragsformular seien spezielle Kenntnisse oder Ausbildung für Innenausbau erforderlich). Mit Bescheid vom 18. März 1994 wies die zuständige Arbeitsmarktbehörde erster Instanz den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG a... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (ein Wohlfahrtsverein) stellte am 26. Jänner 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige Sch. für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als "Heimhilfe". Mit Bescheid vom 7. Februar 1994 lehnte das zuständige Arbeitsamt die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, der Vermittlungsauss... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Antragsformular vom 10. Jänner 1994 einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den slowenischen Staatsbürger B. für die berufliche Tätigkeit als "Pferdebursch" (die Beschäftigung sollte im Pferdezuchtbetrieb der Beschwerdeführerin erfolgen, als Lohn war ein Stundensatz von S 60,-- vorgesehen und keine speziellen Bildungserfordernisse für die berufliche Tätigkeit genannt). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 25. Juli 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen Z. für die berufliche Tätigkeit als Maurer. Diesen Antrag wies die zuständige Behörde erster Instanz des Arbeitsmarktservice mit Bescheid vom 25. August 1994 gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 AuslBG ab. In der Begründung: des Bescheides wird dazu ausgeführt, aufgrund der Ergebnisse des "... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 16. Februar 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen F. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" (laut den Angaben im Antragsformular seien spezielle Kenntnisse oder Ausbildung für Innenausbau erforderlich). Mit Bescheid vom 18. März 1994 wies die zuständige Arbeitsmarktbehörde erster Instanz den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG a... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (ein Wohlfahrtsverein) stellte am 26. Jänner 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige Sch. für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als "Heimhilfe". Mit Bescheid vom 7. Februar 1994 lehnte das zuständige Arbeitsamt die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, der Vermittlungsauss... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Antragsformular vom 10. Jänner 1994 einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den slowenischen Staatsbürger B. für die berufliche Tätigkeit als "Pferdebursch" (die Beschäftigung sollte im Pferdezuchtbetrieb der Beschwerdeführerin erfolgen, als Lohn war ein Stundensatz von S 60,-- vorgesehen und keine speziellen Bildungserfordernisse für die berufliche Tätigkeit genannt). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Antragsformular vom 10. Jänner 1994 einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den slowenischen Staatsbürger B. für die berufliche Tätigkeit als "Pferdebursch" (die Beschäftigung sollte im Pferdezuchtbetrieb der Beschwerdeführerin erfolgen, als Lohn war ein Stundensatz von S 60,-- vorgesehen und keine speziellen Bildungserfordernisse für die berufliche Tätigkeit genannt). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litb idF 1990/450;
Rechtssatz: Eine Änderung der Bewirtschaftungsart oder eine Erweiterung des Betriebes ist nicht als Betriebsneugründung iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit b AuslBG zu werten (Hinweis E 21.10.1993, 93/09/0412; hier: Ausweitung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes durch eine Pferdezucht). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §12;AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Ein bestehendes Aufenthaltsrecht aufgrund einer Verordnung nach § 12 AufenthaltsG 1992 ist zwar zur Erfüllung der (weiteren) Voraussetzung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG von Bedeutung, vermag aber die Anspruchsvoraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG nicht zu ersetzen (H... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 93/09/0437 4
(hier: Heimhilfe) Stammrechtssatz Die Ansicht, § 4 Abs 6 Z 2 lit d AuslBG komme nur dann zur Anwendung, wenn eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitsbereich oder Wohlfahrtsbereich nachgewiesen werden kann, ist unzutreffend. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 94/09/0053 2 Stammrechtssatz Durch das Argument der Bewirtschaftung und Pflege von 17 ha landwirtschaftlichem Grund und der Notwendigkeit der Erhaltung bzw der Verhinderung des "Sterbens" von Bauernhöfen ist für sich allein nicht bereit... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090265.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litb idF 1990/450;
Rechtssatz: Eine Änderung der Bewirtschaftungsart oder eine Erweiterung des Betriebes ist nicht als Betriebsneugründung iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit b AuslBG zu werten (Hinweis E 21.10.1993, 93/09/0412; hier: Ausweitung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes durch eine Pferdezucht). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 93/09/0437 4
(hier: Heimhilfe) Stammrechtssatz Die Ansicht, § 4 Abs 6 Z 2 lit d AuslBG komme nur dann zur Anwendung, wenn eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitsbereich oder Wohlfahrtsbereich nachgewiesen werden kann, ist unzutreffend. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 94/09/0053 2 Stammrechtssatz Durch das Argument der Bewirtschaftung und Pflege von 17 ha landwirtschaftlichem Grund und der Notwendigkeit der Erhaltung bzw der Verhinderung des "Sterbens" von Bauernhöfen ist für sich allein nicht bereit... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090265.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 94/09/0053 2 Stammrechtssatz Durch das Argument der Bewirtschaftung und Pflege von 17 ha landwirtschaftlichem Grund und der Notwendigkeit der Erhaltung bzw der Verhinderung des "Sterbens" von Bauernhöfen ist für sich allein nicht bereit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen P. für die berufliche Tätigkeit als Elektromechaniker. In einem Begleitschreiben vom 5. Juli 1993 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, sie betreibe in F ein Elektrounternehmen und habe bereits wiederholt beim Arbeitsamt vorgesprochen und um Zuteilung von Arbeitskräften ersucht, ohne daß es zu einer erfolg... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen P. für die berufliche Tätigkeit als Elektromechaniker. In einem Begleitschreiben vom 5. Juli 1993 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, sie betreibe in F ein Elektrounternehmen und habe bereits wiederholt beim Arbeitsamt vorgesprochen und um Zuteilung von Arbeitskräften ersucht, ohne daß es zu einer erfolg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Das Erfordernis der "Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG hat nicht nur den Fall ihrer UNMITTELBAREN Gefährdung zur Voraussetzung, vielmehr ist eine Erhaltung iS einer konkretisierten Sicherung der Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer ausreichend (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/045; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/27 93/09/0436 3 Stammrechtssatz Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lita AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder der vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Das Erfordernis der "Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG hat nicht nur den Fall ihrer UNMITTELBAREN Gefährdung zur Voraussetzung, vielmehr ist eine Erhaltung iS einer konkretisierten Sicherung der Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer ausreichend (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/045; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/27 93/09/0436 3 Stammrechtssatz Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lita AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder der vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der als Beilage angeschlossenen Bescheidausfertigung ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte (am 18. April 1996) beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen K. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien mit Bescheid vom 7. Mai ... mehr lesen...