Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994090050.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994090044.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 13. Oktober 1994 als Arbeitgeber eines Unternehmens mit der Bezeichnung "Betriebsberatung" beim Arbeitsamt für Angestellte die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung der polnischen Staatsangehörigen T B für die berufliche Tätigkeit als "Sachbearbeiterin" (als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antragsformular "lt. Ausschreibung beim Arbeitsamt" angegeben). In einem an das Arbei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 93/09/0022 2 Stammrechtssatz Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit um bloß 15 Stunden vermag an der Identität des Arbeitsplatzes (hier: einer Altenhelferin) nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerde und den vorgelegten angefochtenen Bescheiden von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei, die ein Unternehmen für Zelthallenverleih und Planenherstellung betreibt, beantragte am 5. April 1995 die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die ausländischen Staatsangehörigen A (Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina; berufliche Tätigkeit: Planenarbeiter mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1 Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 Aus... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 13. April 1993 für ihren Betrieb "wirtschaftliches Werbewesen" die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsangehörigen N.K. als "Kontrollor". Diesen Antrag wies das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Nach § 4 Abs. 6 AuslBG dürften Beschäftigungsbewilligungen nach Überschreitung der Landeshöchstzahlen nur erteilt werd... mehr lesen...
Mit dem am 2. August 1994 beim Arbeitsamt Metall-Chemie eingelangten Antrag ersuchte die Erstbeschwerdeführerin um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Y (d.i. der Zweitbeschwerdeführer) für die berufliche Tätigkeit als Autospengler. Mit Bescheid vom 2. August 1994 lehnte das Arbeitsamt den Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Zur Ablehnung nach § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG führte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090030.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtzugehörigkeit zu einer nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personengruppe (hier: Anspruchsberechtigter nach dem AlVG) stellt keinen die Parteistellung vermittelnden persönlichen Umstand iSd § 21 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 15. Juli 1994 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den bulgarischen Staatsangehörigen S.I. als "Verkaufshelfer". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 26. Juli 1994 gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeitsmarkt der Verkaufshelfer Arbeit... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090367.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem am 30. August 1993 beim Arbeitsamt Rohrbach eingelangten Antrag ersuchte der Beschwerdeführer, der einen Schafzucht- und Landwirtschaftsbetrieb führt, um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen A. für die berufliche Tätigkeit als "Landwirt-Schafpfleger". In den vorgelegten Verwaltungsakten findet sich sodann ein Vermittlungsauftrag vom 13. September 1993 (eingelangt beim Arbeitsamt Rohrb... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die besondere berufliche Qualifikation (hier:"Schafpfleger-Landwirt") bedeutet nicht, daß von vornherein keine tauglichen Ersatzkräfte aus den Reihen der Vorgemerkten gefunden werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993090467.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil eines "Schafpfleger-Landwirt" (lt stichwortartiger Arbeitsplatzbeschreibung im Vermittlungsauftrag: "Schafe pflegen, schlachten, ausmisten, eintreiben und austreiben, Zaun setzen, und vieles mehr") schließt eine Ersatzkraftstellung keineswegs von vornherein aus; auch eine bisher erfolglose Arbeitsk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Inhaber eines Gürtlereibetriebes, beantragte am 5. Juli 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsbürger L. für die berufliche Tätigkeit als "Gürtler" (spezielle Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich in "drehen, löten, fräsen". Nach den Angaben im Antragsformular ist die Rubrik "Qualifikationsnachweis für die beantragte Tätigkeit vorhanden" mit "Ja" gekennzeichnet. In den Verw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 2. Oktober 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung für die iranische Staatsangehörige F. für die Tätigkeit als Arzthelferin (spezielles Bildungserfordernis: Diplomkrankenschwester). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 mit der Begründung: ab, eine Sicherungsbescheinigung dürfe gemäß § 11 Abs. 2 Z. 1 iVm § 4 Abs. 6 AuslBG nach Überschreiten der Lande... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäfigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige A für die berufliche Tätigkeit als Friseurin. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juli 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet, darüber hinaus... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Platzarbeiter. Mit Bescheid vom 20. Mai 1994 lehnte das Arbeitsamt diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach der Zitierung des § 4 Abs. 1 und Abs. 6 AuslBG festgestell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Durch die in bezug auf § 4 Abs 1 AuslBG allein in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides enthaltene Aussage, für die Beschäftigung als Gürtler habe der erforderliche Qualifikationsnachweis nicht beigebracht werden können, wird nicht schlüssig dargetan, der beantragte Au... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090355.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0379 1
(hier: die belangte Behörde hätte Ermittlungen dahin anstellen
müssen, ob die beim ASt bis dahin erschienenen Stellenwerber
überhaupt auf Grund einer Vermittlungstätigkeit des
Arbeitsamtes aufgetreten sind und aus welchen Gründen der ASt
solche Ersatzkr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090259.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 9. Mai 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten ägyptischen Staatsangehörigen als Handelsarbeiter (keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung angegeben). Mit Bescheid vom 6. Juni 1994 wies das zuständige Arbeitsamt den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den kubanischen Staatsangehörigen N. für die Tätigkeit als "Kellner (mit perfektem Spanisch und Englisch)". Als spezielles Erfordernis war angegeben "Umgang mit unseren Party Service Kunden in Botschaften", wobei der Beschäftigungsort in südamerikanischen Botschaften, die der Beschwerdeführer seit Jahren beliefere, sein sollte. Mit Bescheid vom 29. April 1993 wies das zuständige Arbeitsamt den Antrag... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090380.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat dem antragstellenden Arbeitgeber im Rahmen des Parteiengehörs (§ 45 Abs 3 AVG) Gelegenheit zur Stellungsnahme zu ihrer offenbar vertretenen Ansicht zu geben, der beantragte Ausländer komme wegen des f... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei führt einen Kurbetrieb und beantragte am 21. Juni 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige N. für die berufliche Tätigkeit als Hausmädchen. Als Entlohnung war ein Nettobetrag von S 8.500,-- monatlich angegeben, es sollte eine Saisonbeschäftigung sein und als besondere Kenntnisse seien erforderlich "Kräutertees, Telefondienst, Heusäcke". Mit Bescheid vom 26. Ju... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Fleischwarenfabrik betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. Juli 1993 beim Arbeitsamt die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung von zwei namentlich genannten slowenischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als Fleischerlehrling und zur Anwerbung eines weiteren namentlich genannten slowenischen Staatsbürgers für die Tätigkeit als Fleischer. Mit Bescheid vom 29.Juli 1993 lehn... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, die in Salzburg ein Altersheim führt, ersuchte mit Antrag vom 11. Mai 1994 die Behörde erster Instanz, ihr für die berufliche Tätigkeit des "jugoslawischen" Staatsangehörigen A. (= Zweitbeschwerdeführer) als "Stationshilfe" (diese maschinschriftliche Angabe weist von unbekannter Hand den handschriftlichen Zusatz "StationsGEhilfe = Stationshelfer" auf) eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen. Als spezielle K... mehr lesen...