Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0100 1(hier: § 4b AuslBG idF 1997/I/78) Stammrechtssatz Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (eine türkische Staatsangehörige) stellte am 25. September 1996 beim Arbeitsmarktservice Linz unter Verwendung des amtlich aufgelegten Formulars den Antrag auf Feststellung "gemäß Art. 7 oder 6 des Beschlusses des Assoziationsrates Nr. 1/80". Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 1996 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangen, vor der Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangte Behörde vom 28. November 1996 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin (einer türkischen Staatsangehörigen) gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 keine Folge gegeben und damit der Bescheid des Arbeitsmarktservice Angestellte Wien vom 20. September 1996, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin vom 19. Aug... mehr lesen...
Rechtssatz: Für Familienangehörige iSd Art 7 Satz 1 und für die Personengruppe der Kinder iSd Art 7 Satz 2 Assoziationratsbeschluss Nr 1/80 besteht keine altersmäßige Begrenzung (mit 21 Jahren). Schon aus diesem Grund waren die weiteren zur Selbsterhaltungsfähigkeit bzw der durchgehenden Versorgungskette angestellten Überlegungen der belangten Behörde entbehrlich und für die Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes nicht zielführend (Hinweis E 20.5.1998, 97/09/0009). Im RIS seit 1... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 6 Stammrechtssatz Das Recht der Kinder türkischer Arbeitnehmer, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen h... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21964A1229(01) AssAbk Türkei Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Jeder Familienangehörige, der die Voraussetzungen des Art 7 Satz 1 Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80 zu erfüllen vermag (also auch ein Kind, das nicht die nach Art 7 Satz 2 Assoziationsratsbeschluss Nr 1/... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/20 97/09/0009 4 Stammrechtssatz Den Behörden eines Mitgliedstaates ist es nach dem Assozrat Beschluß 1/80 nicht grundsätzlich verwehrt, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/27 97/09/0012 3 (erster Satz) Stammrechtssatz Für Familienangehörige iSd Art 7 Satz 1 und für die Personengruppe der Kinder iSd Art 7 Satz 2 Assozia... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein Lichtspieltheater-Kino in Feldkirch betreibt, beantragte als Arbeitgeber am 19. Oktober 1995 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für H, eine Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit "Mädchen für alles"; nach dem Antragsformular sind spezielle Kenntnisse oder Ausbildung nicht erforderlich. In einem zu diesem Antragsformular angeschloss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;AVG §10 Abs2;AVG §37;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde zunächst direkt (auf unmittelbarem Weg) dem Arbeitgeber die Ersatzkraftstellung bzw Ersatzkräfte angeboten hat und danach dem bestellten Parteienvertreter, dessen Befugnis auch die Einstellung von Arbeitskrä... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin beantragte am 27. August 1997 als Arbeitgeberin beim Arbeitsmarktservice Salzburg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Zweitbeschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, für die berufliche Tätigkeit "Mithilfe in einem familiär geführten Betrieb". Im Antragsformular wird hinsichtlich spezieller Kenntnisse oder Ausbildung für die Beschäftigung der Zweitbeschwerdeführerin auf einen beilieg... mehr lesen...
Am 31. Oktober 1996 stellte ein im schriftlichen Antragsformular mit "ANDI KEBAP BRATEREI GesmbH" bezeichneter Arbeitgeber bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Hallein den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit "Kebab-Schneider/Buffetgehilfe". Dieser Antrag trägt einen Stempel mit der Bezeichnung "Andis's Kebab Inbisstube SALZACHTAL-BDSTR. SÜD 4 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §8;
Rechtssatz: Erfolgte die auf § 4 Abs 1 AuslBG gestützte Versagung der vom Arbeitgeber für die ausländische Arbeitskraft beantragten Beschäftigungsbewilligung ausschließlich deshalb, weil der Arbeitgeber die ihm angebotenen Ersatzkräfte bzw die Ersatzkraftstellung abgelehnt h... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1 impl;AuslBG §11 Abs2 Z1 impl;AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs7;AVG §8;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/15 94/09/0177 1
(hier ohne Klammerausdruck; hier wurde die
Beschäftigungsbewilligung - gemäß § 4 Abs 1 AuslBG und § 4 Abs 7... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 9. Februar 1995 für ihre Filiale Dornbirn beim Arbeitsmarktservice Dornbirn die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für J B, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit als Vertreter. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Dornbirn mit Bescheid vom 17. Februar 1995 gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 7 AuslBG (den zuletzt genannten Versagungsgrund in Zusammen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §60;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090223.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in F einen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieb führt, stellte am 6. Mai 1996 beim Arbeitsmarktservice F den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe. Mit Bescheid vom 23. Mai 1996 wies das zuständige Arbeitsmarktservice den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wird nach... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 17. Mai 1995 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S A als Lehrling im Lehrberuf "Landschaftsgärtner". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Feldkirch mit Bescheid vom 16. Juni 1995 gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG ab. In seiner dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, die Einstellung des beantra... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat (durch sein im Bereich der Bundesorganisation bestehendes Organ Vorstand; § 3 Abs. 1 Arbeitsmarktservicegesetz-AMSG) mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. Oktober 1996 den Antrag des Beschwerdeführers "auf Übertragung der Zuständigkeit zur Entscheidung über ihre Berufung vom 28. Juni 1994 gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Feldkirch AZ 6702B/1307057, wegen Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs3;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0081 3
(hier: Gegen die Zurückweisung des Devolutionsantrages durch das
Arbeitsmarktservice Österreich ist die Berufung an den Bunde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte mit Schriftsatz vom 21. November 1996 an das Arbeitsmarktservice Bekleidung - Druck - Papier den Antrag, festzustellen, daß er die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses des Assoziationsrates Nr. 1/80 (ARB Nr. 1/80) vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation EWG-Türkei erfülle und damit in Österreich freien Zugang zu jeder von ihm gewählten unselbständigen Beschäftigung h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 16. August 1996 an das Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien, gestützt auf das Assoziationsabkommen EWG-Türkei aus 1963 und den Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 (ARB Nr. 1/80), die Feststellung, daß er wegen Erfüllung der Bedingungen des Art. 7 Abs. (Anm.: Schreibweise in der Diktion des EuGH "Satz") 1 zweiter Gedankenstrich ARB Nr. 1/80, das Recht auf unbeschränkten und befristeten Zugang zum österr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 29. Juni 1996 die Erteilung einer Arbeitserlaubnis. In eventu "möge festgestellt werden, daß das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auf die beabsichtigte Tätigkeit des Antragstellers keine Anwendung" finde. Der Beschwerdeführer berief sich hiebei auf Rechte, welche ihm aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei vom 12. September 1963 sowie den Assoziationsratsbeschluß vom 20. Dezember 1976, Nr. 2/670, welcher durch den Beschlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Es widerspricht dem Regelungszweck des Art 7 Assozrat Beschluß 1/80, Kindern türkischer Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Art 7 zweiter Satz Assozrat Beschluß 1/80 nicht erfüllen, den Zugang zum Arbeitsmarkt aus den - schwerer zu erfüllenden - Bedingungen des Art 7 erster Satz Assozrat Beschluß 1/80 zu verwehren (Hinweis E 1.10.1997, 97/09/0131 ua). Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/20 97/09/0009 1 Stammrechtssatz Es widerspricht dem Regelungszweck des Art 7 Assozrat Beschluß 1/80, Kindern türkischer Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Art 7 zweiter Sa... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg;
Rechtssatz: Zur Berufsausbildung iSd Art 7 zweiter Satz Assozrat Beschluß 1/80 gehört jede Form der Ausbildung, die auf eine Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Beschäft... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102020/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1162;ARB1/80 Art6 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AVG §37;
Rechtssatz: Aus der Tatsache einer fristlosen Entlassung kann nicht zwingend auf ein schuldhaftes Verhalten des türkischen Arbeitnehmers zur Herbeiführung der Ar... mehr lesen...