Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;EURallg;
Rechtssatz: Den Behörden eines Mitgliedstaates ist es nach dem Assozrat Beschluß 1/80 nicht grundsätzlich verwehrt, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Familienangehörigen, dem die G... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei er... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei erfüllen, können die Rechte, die i... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 6 Stammrechtssatz Das Recht der Kinder türkischer Arbeitnehmer, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, die im Aufnahmeland eine ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 21. März 1996 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Bojka Sekulic - eine Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina - für die berufliche Tätigkeit als Kellnerin; spezielle Kenntnisse oder Ausbildung seien - nach den Antragsangaben - nicht erforderlich. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gast... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 9. November 1995 beim Arbeitsmarktservice Linz die Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für IS - eine Staatsangehörige der Republik Tschechien - für die berufliche Tätigkeit als Au-pair-Mädchen. Für am Beschäftigungsort L, C-straße 13 zu erbringende 25 Wochenstunden wurde eine wöchentliche Entlohnung von (brutto) S 700,-- angegeben. Nach den Antragsangaben seien für diese Tätigkeit "Deu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 6. Dezember 1995 beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Ahmed Kadic - einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina - für die berufliche Tätigkeit als Lagerarbeiter; als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung seien "Lederkenntnisse" erforderlich. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1995 brachte die beschwerdeführend... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien beantragten am 26. März 1996 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Hajra Dolic - eine Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina - für die berufliche Tätigkeit als "Hilfsköchin". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Feldkirch mit Bescheid vom 4. April 1996 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Dagegen erhoben die beschwerdeführenden Parteien Berufung. S... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Mai 1997 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach den Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen Temkiv Alexander gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belang... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090225.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 93/09/0098 1 Stammrechtssatz Der bloße Hinweis auf die Anzahl der derzeit zur Vermittlung vorgemerkten einschlägigen Ersatzkräfte vermag die Vornahme konkreter Vermittlungsversuche nicht zu ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat darauf Bedacht zu nehmen, ob die unbegründete Ablehnung einer Ersatzkraftstellung durch eine für den Arbeitgeber (hier: eine GmbH) vertretungsbefugte Person abgegeben wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090240.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 93/09/0472 1 Stammrechtssatz Durch die in bezug auf § 4 Abs 1 AuslBG allein in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides enthaltene Aussage, für die Beschäftigung als Gürtler habe der erforderliche Qualifikationsnachweis nicht beigebr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090011.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0379 1 Stammrechtssatz Der Antragsteller hat unwiderlegt vorgebracht, er habe schon vor, aber auch nach der Antragstellung zahlreiche Stellenbewerber empfangen, doch habe sich unter ihnen keine seinen Anforderungen entsprechende Arbeitskraft befunden. Wenn er dazu abschließend... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 21. Juni 1996 die Ausstellung eines Befreiungsscheines bzw. die bescheidmäßige Feststellung, daß sie berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihr gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen, in eventu eine Beschäftigungsbewilligung für das Unternehmen S. zu erteilen. Alle Anträge stellte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der Firma S, welche bereit sei, die Beschwerdef... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1997 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "poln. StA. WIRTH Adam, geb.: 1.11.1973" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund in Zusammenhalt mit § 12a Abs. 1 und 2 sowie den Kundmachungen des Bundesminister... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090043.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "AJVAZOVIC Pemba, geb.: 4.2.1956, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "Radmila MILOSEVIC, geb.: 17.5.1950, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 4. Oktober 1994 beim Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer Zeynel Oytun als "Barman". Über die Staatsangehörigkeit dieses Ausländers enthielt der Antrag (der Beschwerdeführerin) keine Angaben. Mit Bescheid vom 7. November 1994 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen Zeyne... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, ein Backwaren-Erzeugungsbetrieb (mit einem Beschäftigtenstand von 46 inländischen und 13 ausländischen Arbeitern sowie 3 Angestellten), stellte am 27. Jänner 1997 beim Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Mehmet Keser (Zweitbeschwerdeführer) als Bäckerlehrling. Die monatliche Entlohnung sollte S 4.260,-- betragen. Mit Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0230 1 Stammrechtssatz Bei der Bestimmung des § 4 Abs 2 AuslBG handelt es sich um eine lex specialis für Lehrlinge, die für diese an die Stelle der ersten Tatbestandsvorausset... mehr lesen...