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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §21;Rechtssatz
Die Nichtzugehörigkeit zu einer nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personengruppe (hier: Anspruchsberechtigter nach dem AlVG) stellt keinen die Parteistellung vermittelnden persönlichen Umstand iSd § 21 AuslBG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090330.X01Im RIS seit
20.11.2000