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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Das Anforderungsprofil eines "Schafpfleger-Landwirt" (lt stichwortartiger Arbeitsplatzbeschreibung im Vermittlungsauftrag: "Schafe pflegen, schlachten, ausmisten, eintreiben und austreiben, Zaun setzen, und vieles mehr") schließt eine Ersatzkraftstellung keineswegs von vornherein aus; auch eine bisher erfolglose Arbeitskräftevermittlung läßt keinen zwingenden Schluß auf den Erfolg weiterer Zuweisungen von Ersatzkräften zu (Hinweis E 4.9.1989, 89/09/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090467.X01Im RIS seit
20.11.2000