RS UVS Kärnten 2001/05/18 KUVS-K2-622/4/2001

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Veröffentlicht am 18.05.2001
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Rechtssatz

Billigt der Beschuldigte die Vorgangsweise eines die Vorarbeiten für die Errichtung eines Wintergartens durchführenden Dritten, eine weitere Arbeitskraft zu dessen Unterstützung entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes  anzustellen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, auch wenn ihm nicht bekannt war, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Ausländer handelt. Dass zwischen dem Beschuldigten und dem ihm unbekannten Ausländer ein Beschäftigungsverhältnis begründet wurde, ergibt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Ausländer vom Beschuldigten entlohnt wurde.

Schlagworte
Beschäftigung von Ausländern, Ausländer, Beschäftigungsverhältnis, ausländischer Arbeiter, Sanierungsarbeiten, Arbeitserlaubnis, Vermittlung von Arbeitnehmern, Beschäftigungsbewilligung, EU- Entsendebewilligung, Anzeigebestätigung, Befreiungsschein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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