RS UVS Burgenland 2002/04/10 019/05/01051

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Veröffentlicht am 10.04.2002
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Rechtssatz

Lenkt ein ungarischer Staatsangehöriger, der bei einem ungarischen Tochterunternehmen eines österreichischen Transportunternehmens unter Arbeitsvertrag steht und in Ungarn sozialversichert ist, einen LKW, dessen Zulassungsbesitzer das österreichische Transportunternehmen ist und liegt ein Frachtbrief nicht vor, ergibt der wahre wirtschaftliche Gehalt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Ungarn und dem österreichischen Transportunternehmen, weil dieses wirtschaftlicher Nutznießer der Frachtaufträge ist.

Schlagworte
ausländischer LKW-Lenker, wahrer wirtschaftlicher Gehalt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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