Norm: AußStrG §239 Abs1 Satz3EheG §85JN §29
Rechtssatz: Nach rechtmäßiger Einleitung des Verfahrens zur Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse bleibt der Außerstreitrichter zur Prüfung des wirksamen Zustandekommens einer behaupteten außergerichtlichen Einigung und zu ihrer Protokollierung in exekutionsfähiger Form zuständig. Hingegen kann die Anfechtung nach §§ 870 f ABGB nur im Streitverfahren erfolgen; mit dem Auft... mehr lesen...
Norm: EheRÄG ArtXXIIEheRÄG ArtXXIIIJN §29JN §49a
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Übergangsbestimmungen in Ansehung der am Tag des Inkrafttretens des § 49 a JN bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten bestehen keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit oder Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung der Geschäftsverteilung, nach der beim Schwerpunkt - BG anhängige Rechtsstreitigkeiten in der bisher befaßten Gerichtsabteilung (und nicht in der familienr... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, der Beklagte habe ihn in einer Pressekonferenz dadurch grob fahrlässig der Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten als Ingenieurkonsulent für Bauwesen bezichtigt, daß er (über die Mängel des W Baues) wörtlich erklärt habe: "Die Konstruktionsberechnungen waren in Ordnung, nur wurde nicht alles berechnet, was zu berechnen war." Dadurch sei ihm ein fast zugesprochener Auftrag mit einer Honorarsumme von 1 000 000 S entgangen; er begehre aus dem Titel des Schadene... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §235 Abs1 A
Rechtssatz: § 235 Abs 1 ZPO stellt auf Klagsansprüche ab, die (örtlich oder sachlich) an sich vor ein anderes Gericht gehören, nicht aber auf Veränderungen der örtlichen Zuständigkeit (etwa wegen Wohnsitzwechsels oder Wegfall eines inländischen Vermögens zwischen Klagseinbringung und Klagsänderung). Die mit der Klagserhebung begründete örtlichen Zuständigkeit geht also, wenn nur das angerufene Gericht im Zeitpunkt d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aHaager Minderjährigenschutzabkommen Art1JN §29KSÜ Art5
Rechtssatz: Die internationale Zuständigkeit muss im Zeitpunkt der Erlassung der Schutzmaßnahme gegeben sein. Eine perpetuatio fori tritt nicht ein. Der nachträgliche Wegfall der Voraussetzung der inländischen Gerichtsbarkeit hat rückwirkend die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: EO §78JN §29
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 29 JN über die Dauer der Zuständigkeit gelten auch für die Gerichtsbarkeit in Exekutionssachen. Entscheidungstexte 3 Ob 56/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 56/78 Veröff: EvBl 1979/26 S 77 3 Ob 152/94 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 3 Ob 152/94 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG §16 BII2cJN §1 DVb1bbJN §29
Rechtssatz: Die Annahme, das Pflegschaftsgericht sei zur Prüfung des Vorbringens des Vaters zur begehrten Unterhaltserhöhung nicht mehr zuständig, weil diese wegen der nach Antragstellung eingetretenen Volljährigkeit des Kindes nur noch im streitigen Verfahren geschehen könne, begründet eine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 504... mehr lesen...
Norm: JN §29WEG 1975 §25
Rechtssatz: Für Ansprüche, die inhaltlich solchen nach § 25 WEG 1975 gleichzuhalten sind und die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gerichtlich geltend gemacht worden sind, gilt der Grundsatz der perpetuatio fori. Entscheidungstexte 7 Ob 659/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 7 Ob 659/76 Veröff: EvBl 1977/27 S 73 = MietSlg 28499/12 = WoSi 1976/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §5EO §382 IIIFEO §382 IVAJN §29JN §114b
Rechtssatz: Da die ordentliche Gerichtsbarkeit zur Durchführung des streitigen Prozeßverfahrens, des Außerstreit-, Exekution-, Konkurs- und Ausgleichsverfahren berufen ist, vermögen nachträgliche Bestimmungen, die nur die vom ordentlichen Gericht anzuwendende Verfahrensart ändern, die Fortführung des bisherigen Verfahrens beim angerufenen Gericht nicht zu hindern (Rechtsänderung im Rechtsmittel... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §141 IGJN §1 DVb1bbJN §29ZPO §477 D3
Rechtssatz: Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 207/74 Veröff: EvBl 1975/143 S 294 = ÖA 1976,33 ... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §240 Abs3 CIaZPO §477 B2c
Rechtssatz: Wenngleich die Prozessvoraussetzungen in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen, wird ihr früheres Fehlen unbeachtlich, wenn sie noch im Laufe des Verfahrens eintreten. Die Nichtigerklärung des Urteils und des vorangegangenen Verfahrens sowie die Zurückweisung der Klage sind also ausgeschlossen, wenn der bei Klagseinbringung vorhandene Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit später we... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Streitteile hatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Z. Der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten ist noch immer Z, der Kläger wohnt seit 30. August 1950 in M, also in Österreich. D... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs3 IIIJN §29
Rechtssatz: Die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit bleibt bestehen, wenn das Begehren gegen den Beklagten, für den die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben war, mangels Anfechtung der darüber ergangenen Entscheidung bereits erledigt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 30/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 4 Ob 30/73 Veröff: ZAS 1974,59 = Arb 912... mehr lesen...
Norm: EO §379 E3EO §387 Abs2JN §29
Rechtssatz: Der auf die Zuständigkeit auf Grund des Wohnsitzes des Drittschuldners (§ 387 Abs 2 3. Fall) gestützte Gerichtsstand bleibt gewahrt, unabhängig vom Schicksal der aufgetragenen Klage und auch unabhängig davon, ob sich nachträglich herausstellt, daß die Forderung des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner nicht zu Recht besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §29JN §71JN §109
Rechtssatz: Ging ein Pflegschaftsgericht nach Scheidung der Ehe der Eltern von Pflegebefohlenen bei der natürlich nicht durch ein förmliches Beweisverfahren größeren Umfanges zu prüfenden Frage seiner örtlichen Zuständigkeit der Sachlage entsprechend davon aus, daß ihm noch der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eltern im Inland und nicht der Aufenthalt des Vaters im Ausland als der Ort anzusehen ist, an w... mehr lesen...
Die Ehe des Dr Norbert und der Charlotte U, der Eltern der drei Pflegebefohlenen, die alle österreichische Staatsbürger sind, wurde mit Urteil des LGZ Wien rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Vaters geschieden, weil dieser im Jänner 1962 gegen den Willen der Mutter die eheliche und häusliche Gemeinschaft aufgelöst hatte, aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und im November 1962 nach den USA gereist war, um als Dozent in S tätig zu sein. Der Vater befindet sich auch heute noch ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §111 Abs2
Rechtssatz: Trotz Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses bleibt die Zuständigkeit des bisherigen Pflegschaftsgerichtes und damit seine Verpflichtung, das Verfahren weiterzuführen solange aufrecht, bis das andere Gericht die Pflegschaftssache übernimmt oder die Übertragung vom gemeinsamen Oberlandesgericht bzw dem OGH genehmigt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIICJN §29
Rechtssatz: Ist vor Einbringung einer Scheidungsklage im Außerstreitverfahren die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes beantragt worden und ist dieses Verfahren noch anhängig, kann im Scheidungsverfahren kein neuerlicher Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes gestellt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 16/71 Entscheidungstext OGH 10.02.1971 6... mehr lesen...
Norm: AO §56 Abs5JN §29
Rechtssatz: Die Verlegung des Wohnsitzes des Ausgleichsschuldners während des Ausgleichsverfahrens begründet nicht die Unzuständigkeit des bis zur Wohnsitzverlegung zuständigen Ausgleichsgerichtes über die Eröffnung des Konkursverfahrens nach § 56 Abs 5 AO. Einer derartigen Änderung der örtlichen Zuständigkeit steht die Bestimmung des § 29 JN entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger hat gegenüber Paul W. aus seiner Tätigkeit als Angestellter in dessen Unternehmen Ansprüche auf Abfertigung, Gewinnbeteiligung für 1963, Akontierung der Gewinnbeteiligung für die Monate November und Dezember 1964, Rückzahlung eines Darlehens und Auslagenersatz - nach Berücksichtigung einer Überweisung von 816.249.45 S - in der Höhe von 541.884.10 S s. A. geltend gemacht. Das Erstgericht hat die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Arbeitsgerichtes zurückgewiesen und d... mehr lesen...
Am 20. Juli 1965 stellte der unterhaltspflichtige Vater mit der Behauptung, daß sein ehelicher Sohn infolge Ablegung der Reifeprüfung selbsterhaltungsfähig sei, den Antrag "auf Streichung der monatlichen Alimentation in der Höhe von 1350 S." Am 2. August 1965 hat der Sohn Wolfgang das 21. Lebensjahr vollendet. Das Erstgericht hat ausgesprochen, daß der eheliche Vater mit seinem Antrag auf Enthebung von einer weiteren Unterhaltspflicht auf den Rechtsweg verwiesen wird. Es begrundet... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGAußStrG §1 B1JN §29
Rechtssatz: Über den vom ehelichen Vater vor erreichter Großjährigkeit seines Sohnes beim Pflegschaftsgericht gestellten Antrag, wegen Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes das Erlöschen der Unterhaltspflicht auszusprechen, hat das Pflegschaftsgericht auch dann noch im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden, wenn in der Zwischenzeit der unterhaltsberechtigte Sohn großjährig geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Ist ein Gericht als Pflegschaftsgericht tätig geworden, so bleibt bis zum Abschluß des Verfahrens weiter seine Zuständigkeit bestehen, auch wenn sich die Tatsachen, die diese begründet haben, in der Folge ändern. Entscheidungstexte 7 Ob 162/65 Entscheidungstext OGH 16.06.1965 7 Ob 162/65 7 Ob 200/65 Entsch... mehr lesen...
Die Pflegschaft über die mj. ehelichen Kinder Eva und Hans P. wurde im Jahre 1960 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängig, weil beide Kinder sich damals im Sprengel dieses Gerichtes aufhielten und der Vater Wilhelm P. seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausland hatte. Am 27. April 1964 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien über Antrag des Vaters den Beschluß gefaßt, den Pflegschaftsakt dem Jugendgerichtshof Wien gemäß § 44 JN. zu überweisen, weil ein Erziehungsnotstand im Sinn... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §22 Abs1 Z2 litaJN §29JN §46 Abs1
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob bei dem Kind oder Jugendlichen im Zeitpunkt, im dem das Verfahren bei Gericht anhängig wird, ein Erziehungsnotstand vorliegt, er ist vielmehr zu prüfen, ob ein Erziehungsnotstand in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem der JGH Wien mit der Sache befaßt werden soll. Insoweit ist der Bestimmung des § 29 JN, daß jedes Gericht in einer bei ihm anhängig gemachten Rec... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §72JN §111
Rechtssatz: Durch die Übersendung der Geburtsanzeige an das nach § 72 JN zuständige Bezirksgericht wurde die Vormundschaftssache bei diesem Gericht rechtmäßigerweise anhängig gemacht. Es bleibt daher gemäß § 29 JN, solange nicht eine Übertragung nach § 111 JN an ein anderes Gericht erfolgt, zur Führung der Vormundschaftssache zuständig. Entscheidungstexte 6 Nd 203/... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §55ZPO §227 I
Rechtssatz: Wird bei objektiver Klagehäufung (§ 55 JN, § 227 ZPO) die Klage nur zum Teil gemäß § 261 Abs 6 ZPO an einen anderen Gerichtshof überwiesen, so tritt hinsichtlich des verbleibenden Teils der Klageforderung, wenn er weniger als 8000 S ausmacht, keine perpetuatio foir ein, da die Klage nicht rechtmäßig anhängig gemacht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 53... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Rechtssache bei Gericht rechtmäßigerweise anhängig gemacht wurde, ist auf Grund der Angaben des Klägers in der Klage (§ 41 Abs 2 JN) zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 357/61 Entscheidungstext OGH 22.11.1961 5 Ob 357/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS00... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Dadurch, daß ein unzuständiges Pflegschaftsgericht einen Vergleich der Eltern eines Minderjährigen genehmigt, wurde seine Zuständigkeit zur Führung dieser Pflegschaft nicht "rechtmäßigerweise" im Sinne des § 29 JN begründet. Entscheidungstexte 5 Nd 50/61 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 5 Nd 50/61 European ... mehr lesen...
Norm: AO §1 Abs1JN §29KO §63
Rechtssatz: Die Verlegung des Wohnsitzes des Ausgleichsschuldners im Zuge des Ausgleichsverfahrens oder nach Bestätigung des abgeschlossenen Ausgleiches begründet nicht die Unzuständigkeit des bis zur Wohnsitzverlegung zuständigen Ausgleichsgerichtes. Entscheidungstexte 5 Nd 50/60 Entscheidungstext OGH 01.06.1960 5 Nd 50/60 ... mehr lesen...