Begründung: Der Minderjährige lebte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens mit seiner obsorgeberechtigten Mutter im Sprengel des Bezirksgerichts Salzburg. Der Vater, dessen Unterhaltsherabsetzungsantrag vom 7. April 2009 (ON 104) noch offen ist, wohnt im Sprengel des Bezirksgerichts Neunkirchen. Laut einer Auskunft einer Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Salzburg/Umgebung als bisheriger Vertreterin des Minderjährigen in Unterhaltssachen lebt der Minderjährige nunmehr mit... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Floridsdorf übertrug mit Beschluss vom 5. 1. 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Wolfsberg, weil sich das Kind jetzt ständig im Sprengel dieses Gerichts aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Wolfsberg lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Floridsdorf legte den Akt dem Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §44 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß §44 JN kommt wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori nicht in Frage, wenn das angerufene Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war. Nachträgliche Tatbestandsänderungen sind unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Nc 1/08i Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Nc 1/08i ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 2004 hatte das Erstgericht das Urteil eines Schweizer Zivilamtsgerichts für in Österreich vollstreckbar erklärt und gleichzeitig den betreibenden Parteien, den Kindern des jetzt in Ungarn wohnhaften Verpflichteten, wider diesen zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von je 19.800 SFR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung auf einen bei einem Notar erliegenden Betrag von 18.046,17 EUR mehr oder weniger bewi... mehr lesen...
Begründung: Marcel und Selina W***** sind die minderjährigen Kinder von Cornelia W*****-M***** und Johann Josef W*****. Die Kinder leben mit ihrer Mutter in Liechtenstein. Sie sind österreichische Staatsbürger; ob sie auch liechtensteinische Landesbürger sind, ist nicht festgestellt. Der Vater ist am 10. Juni 2003 gestorben. Er war österreichischer Staatsbürger, wohnte aber bis zu seinem Tod ebenfalls in Liechtenstein. Testamentarische Alleinerbin war die Mutter der Kinder. Das Verl... mehr lesen...
Begründung: Die Pflegschaftssache ist seit dem Jahr 2000 beim Bezirksgericht Landeck anhängig. Die Kinder befinden sich bei der Mutter in Deutschland, der unterhaltspflichtige Vater hält sich in Österreich auf. Mit Beschluss vom 26. Juni 2006 übertrug das Bezirksgericht Landeck die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 Abs 1 und 2 JN an das Bezirksgericht Vöcklabruck, weil der Vater nunmehr in dessen Sprengel wohnhaft sei. Das Bezirksgericht Vöcklabruck lehn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger in der Pflegschaftssache der mj. Rory James M*****, und Nikolaus M*****, beide vertreten durch die Mutter Linda Beverley M***** und zuletzt wohnhaft in *****, AZ P 42/98h des Bezirksgerichts Jennersdorf, infolge Vorlage zur Genehmigung der Übertragung gemäß... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Liezen vom 27. 10. 2003, 1 C 121/01b, bestätigt durch Entscheidung des Landesgerichtes Leoben vom 23. Dezember 2003, 2 R 197/03z, geschieden. Eine gegen letztere Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 25. 2. 2004, 9 Ob 15/04b, zurückgewiesen. Am 24. 5. 2004 wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben zu 17 S 64/04m über das Vermögen des Ehemann... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Fünfhaus übertrug mit seinem Beschluss vom 14. 12. 2004 (ON 126) die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Bruck/Mur, weil Mutter und Kind ihren Lebensmittelpunkt in den Sprengel dieses Gerichts verlegt haben. Das Bezirksgericht Bruck/Mur verweigerte die Übernahme der Zuständigkeit mit Beschluss vom 21. 12. 2004 (ON 127), weil das übertragende Gericht bereits umfangreiche Erhebungen zum offenen Unterhaltsenthebungs- u... mehr lesen...
Begründung: Der mj Paul Christoffer Theodor (im Folgenden kurz Christoffer genannt) ist ebenso wie seine Eltern und seine beiden jüngeren Brüder David Alexander Ferdinand und Max Christian Johannes schwedischer Staatsbürger. Die damals schon getrennt lebenden Eltern, deren Ehe im Jahr 1999 geschieden wurde, und die Kinder hielten sich seit 1998 in Österreich auf. Betreffend die von den Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, die beide die Obsorge ua für den mj Christoffer anstre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht setzte mit Beschluss vom 21. 11. 2003 die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seiner Tochter Kathrin (die zum Zeitpunkt der betreffenden Antragstellung des Vaters am 6. 6. 2003 noch minderjährig gewesen war, weshalb über die im Zusammenhang damit erhobenen Rechtsmittel im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist [RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen]) ab 1. 9. 2003 auf mon... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 23. 5. 2003, *****, wurde über das Vermögen der Fa. Ferdinand E*****, Inh. Walter Josef A*****, der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 6. 6. 2003 erhob die Klägerin trotz Konkurseröffnung eine Drittschuldnerklage gegen den Gemeinschuldner über EUR 1.031,98 sA mit der Behauptung, ihr seien mit Beschluss des Bezirksgerichtes Liezen vom 4. 4. 2003, *****, die Bezügeforderungen des Verpflichteten Na... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 11. 2001, GZ 3 P 35/96v-121, entschied das Pflegschaftsgericht aufgrund eines vom Vater gestellten Herabsetzungsantrags über die von diesem ab 11. 7. 1999 zu leistenden Unterhaltsbeiträge für seine im
Spruch: genannten Kinder. Mit Beschluss vom 26. 2. 2002, GZ 42 R 31/02y-127, gab das Landesgericht für ZRS Wien als Rekursgericht dem vom Vater erhobenen Rekurs keine Folge, dem Rekurs der Kinder hingegen Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrek... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110RHV Österreich - Liechtenstein Art14RHV Österreich - Liechtenstein Art15
Rechtssatz: Aus Art14 des Vertrages ergibt sich unmissverständlich, dass die internationale Zuständigkeit den Aufenthalt des Pflegebefohlenen im jeweiligen Vertragsstaat voraussetzt, was gemäß Art 15 des Vertrages auch für vorläufige und dringliche pflegschaftsbehördliche Maßnahmen gilt. Bei Einleitung des Verfahrens lag die internationale Zuständigkeit ... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Seit der Novellierung des § 29 JN durch die WGN 1997 ist der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit grundsätzlich wie die unverzichtbare Unzuständigkeit zu behandeln. Die perpetuatio fori (perpetuatio iurisdictionis) tritt also in der Regel (vom Fall, dass einer Partei des Verfahrens Immunität zuerkannt wird, abgesehen) auch dann ein, wenn die die inländische Gerichtsbarkeit begründenden Tatbestände - gleich, ob die in... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters für den Betroffenen anhängig. Grund für die Einleitung des Verfahrens war die Mitteilung, dass er an einer Psychose leidet, die teilweise dem schizophrenen, teilweise dem manisch-depressiven Formenkreis zuzuordnen ist. Es ist zu befürchten, dass sich der Betroffene durch Handlungen, die er nicht rational zu steuern oder deren Tragweite er nicht zu überblicken vermag, selbst Schaden an seinem Vermögen (... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Unterhaltsberechtigte ist der eheliche Sohn des Mag. Dr. Ilan F***** (im Folgenden Vater) und der Christine F***** (im Folgenden Mutter), die getrennt leben. Nach der Trennung der Eltern wohnte der Unterhaltsberechtigte zunächst beim Vater, dann bei der Mutter und wurde schließlich vom 21. 2. 2002 bis 10. 9. 2002 in Gemeindepflege (volle Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers übernommen. Am 29. 10. 1996 stellte die Mutter als gesetzli... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Beklagten wurde am 14. 3. 1988 der Konkurs eröffnet. Aufgrund eines rechtskräftigen Zwangsausgleichs wurde das Konkursverfahren mit Beschluss vom 21. 1. 1992 aufgehoben. Mit ihrer am 18. 11. 1988 - also nach Konkurseröffnung - beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten zur ungeteilten Hand mit einer weiteren beklagten Partei die Zahlung von S 77.827,68 aus einem am 3. 4. 1985 abgeschlossenen Leasingvertrag über einen P... mehr lesen...
Begründung: Die mittlerweile bereits volljährige Antragstellerin begehrte am 3. Juli 2001 (erstmals) die Festsetzung eines monatlichen Unterhalts von 3.300 S = 239,82 EUR rückwirkend ab 4. Juli 1998 und von 4.500 S = 327,03 EUR ab 1. April 2000. Das Erstgericht setzte den monatlichen Unterhalt mit Beschluss vom 6. September 2002 (ON 20) für die Zeit vom 4. Juli 1998 bis zum 29. Februar 2000 mit 200 EUR, für die Zeit vom 1. März 2000 bis zum 31. März 2002 mit 234 EUR und ab 1. Apri... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr volljährige Dieter S***** ist der eheliche Sohn von Karl S*****. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge stand bis zur Volljährigkeit der Mutter zu. Am 26. 2. 1993 beantragte die Mutter des damals noch Minderjährigen als seine gesetzliche Vertreterin eine Unterhaltserhöhung. Soweit für das Revisionsrekursverfahren relevant, stellte der mittlerweile Volljährige dann im Unterhaltsverfahren vor dem Außerstreitgericht im Hinblick auf das Beweisverfahren am... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des inzwischen (nach der Antragstellung auf gerichtliche Unterhaltsfestsetzung) volljährig gewordenen ehelichen Sohnes leben getrennt. Der Sohn, der im Mai 2001 maturierte und seit 21. 9. 2001 Betriebswirtschaft studiert, verblieb im Haushalt der Mutter. In einem zwischen den Eltern abgeschlossenen "Trennungsvertrag" vom 19. 5. 1998 verpflichtete sich der Vater, für den Sohn monatlich S 9.000,-- an Unterhalt zu leisten. Ab 1. 1. 2000 erhöhte er seine Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Dominik und Pia R***** entstammen der geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Der Sohn ist am 23. 5. 1983, die Tochter am 6. 4. 1984 geboren, der Sohn sohin seit dem 1. 7. 2001 volljährig (Inkrafttreten des KindRÄG 2001 BGBl I 2000/135 gemäß dessen Art XVIII § 1 Abs 1 iVm § 21 ABGB idF Art I Z 1 leg cit; Hopf/Weitzenböck, Schwerpunkte des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001, ÖJZ 2001, 485 [530]). Beide Kinder leben bei ihrer Mutter, der auch die Obsorge zugesprochen ist. Am... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für ihren seit 10. Mai 2001 volljährigen, zum Zeitpunkt der Stellung des Unterhaltsfestsetzungsantrags aber noch minderjährigen Sohn stand den ehelichen Eltern gemeinsam zu (§ 144 ABGB), die mit ihrem Kind in aufrechter häuslicher Gemeinschaft leben; ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Die Mutter beantragte, sie zur besonderen Kuratorin für ihren Sohn zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu bestellen und diesen rückwirkend ab ... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §577
Rechtssatz: Gibt der Beklagte, nachdem das ordentliche Gericht mangels Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung ordnungsgemäß angerufen wurde, nachträglich eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich eines Schiedsgerichtes ab, ändert dies auf Grund der perpetuatio fori nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes. Entscheidungstexte 7 Ob 67/01f Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Begründung: Das Bestellschreiben Rechtsvorgängerin der Beklagten, der V***** GmbH, FN *****, vom 10. 8. 1985 bezog sich auf die Verrohrungs- und Equipementmontage für den Umbau ihrer ***** zu einem Pauschalnettofestpreis von DM 2,1 Mio. Es wurde von ihrem Prokurist Dipl. Ing. Christian K*****, der seit 10. 8. 1995 - nach Umwandlung in eine AG -gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen vertretungsbefugt war, und Helmut L*****, der nur handlungsbevollmä... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art3HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art8HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art15
Rechtssatz: Die "perpetuatio fori" hindert das AußStrG nicht, von der Möglichke... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag des Vaters, es möge feststellen, dass die Mutter im Zeitraum von Februar 2000 bis August 2000 die mj. Kinder widerrechtlich zurückgehalten habe, zurückgewiesen (Punkt 1.) und von der Fortsetzung des Pflegschaftsverfahrens abgesehen (Punkt 2.). Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, dass sich der Vater mit den mj. Kindern nunmehr in Polen aufhalte. Vor dem zuständigen Gericht in Warschau sei bereits ein O... mehr lesen...
Begründung: Mit dem beim Erstgericht am 18. 2. 1999 eingelangte Antrag ON 67 hatte der Vater des am 14. 5. 1980 geborenen und daher damals noch minderjährigen Kindes beantragt, dessen Mutter an verschiedenen für das Kind notwendigen Aufwendungen zu beteiligen. Weiters begehrte er "die Erhöhung der Alimente, da dies seit dem Jahr 1992 nicht mehr passiert ist und das von S 3.800,-- auf S 4.000,--, also nur um S 200,--, obwohl Gernot damals von der Hauptschule in die Mittelschule u... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 1987 verstarb der väterliche Großvater der unterhaltsberechtigten Kinder. Deren Vater war im Büromöbelwerk des Verstorbenen beschäftigt und übernahm dessen Unternehmen "im Zuge der erbrechtlichen Auseinandersetzungen mit seinem Bruder". Am 14. 12. 1990 wurde ein Erbenübereinkommen abgeschlossen. Danach erhielt der Vater "diverse Liegenschaften, Maschinen und Warenvorräte sowie einen Barbetrag von 7,3 Mio S". Er verpflichtete sich, an seine Mutter 10.000 S mo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 8. 5. 1965 im Staat Ohio, Kreis Hamilton, USA, die Ehe. Beide Parteien sind Staatsangehörige der Vereinigten Staaten Amerikas, ihr letzter gemeinsamer Aufenthalt war in Wien, wo die Beklagte immer noch wohnt. Der Kläger war bei Einbringung der Klage Beamter der Suchtstoffabteilung der Vereinten Nationen in Wien. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe gestützt auf § 55 EheG. Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten sei bereit... mehr lesen...