Norm: JN §29JN §76
Rechtssatz: Zum Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft im Zeitpunkt der Entscheidung des Ehestreites. Entscheidungstexte 1 Ob 154/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 1 Ob 154/60 Veröff: EvBl 1960/229 S 400 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0046120 Dokumen... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §104 FZPO §235 A
Rechtssatz: Führt die angestrebte Klagserweiterung zu einer verzichtbaren Unzuständigkeit des Prozessgerichtes, so kann die vom Beklagten aus diesem Anlass erhobene Unzuständigkeitseinrede nur die Nichtzulassung der Klagserweiterung, nicht aber auch die Zurückweisung der ursprünglichen Klage nach sich ziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 490/59 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ArbGerG §1 ffJN §29
Rechtssatz: § 29 JN ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 127/58 Entscheidungstext OGH 13.01.1959 4 Ob 127/58 Arb 6974 = JBl 1959,380 = SozM IVA,151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008935 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: HGB §118HGB §166HGB §338JN §29
Rechtssatz: Sind nicht nur die Kontrollrechte und Überwachungsrechte eines Gesellschafters (Einsicht in die Geschäftspapiere, Geschäftsbücher und Bilanzen) streitig, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (hier: die Gesellschafterqualität und die Beteiligung der Klägerin, außerdem die Identität der Gesellschaft), dann ist der Anspruch auf Bucheinsicht und Bilanzeinsicht, der sonst ins auß... mehr lesen...
In der Klage wurde vorgebracht, die Klägerin sei als Schwester zu einem Fünftel die Erbin nach dem mit 8. Mai 1945 für tot erklärten Kaufmann Hugo S. Dieser sei zu 60% Mitinhaber der im Jahre 1946 zurückgestellten beklagten Firma gewesen. Der Übergang der Rechte auf die Klägerin als Miterbin sei auch hinsichtlich der Firmenbeteiligung von den übrigen Erben im Abhandlungsakt anerkannt worden. Um die hohen Kosten der Veröffentlichung im Handelsregister zu ersparen, habe sich die Klägeri... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPNov 1955, BGBl Nr 282 ArtVIIIZPO §232
Rechtssatz: Wie schon das Zitat des § 232 ZPO zeigt, versteht auch Art VIII der ZPONov 1955 unter "Streitanhängigkeit" erst die Zustellung der Klage an den Beklagten. Entscheidungstexte 7 Ob 313/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 7 Ob 313/57 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §55
Rechtssatz: Gemäß § 29 JN sind für die Beurteilung der Zuständigkeit die Umstände bei Einleitung des Verfahrens maßgebend. Die Möglichkeit, mehrere Ansprüche in derselben Klage zu verbinden, hat noch nicht zur Folge, daß die Ansprüche als eine einheitliche Forderung zu betrachten sind und daß auf den Wertbetrag aller Ansprüche auch dann Bedacht genommen werden muß, wenn überhaupt nur einer oder einzelne davon geltendgemacht w... mehr lesen...
Norm: JN §29WohnungsanforderungsG §17WohnungsanforderungsG §24ZPO §240 Abs2 CIa
Rechtssatz: War das Gericht zur Zeit der Klagseinbringung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht zuständig, so wird es zuständig, wenn während des Verfahrens der Rechtsweg zulässig wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 268/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 268/56 ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §18JN §1 DVa3bbJN §29
Rechtssatz: Eine vor der Scheidung der Ehe eingebrachte Klage auf Herausgabe von Hausratsgegenständen ist nach rechtskräftiger Scheidung an den Außerstreitrichter abzugeben (gegen EvBl 1947/358 und Schwind, Eherecht S 332 und Eherecht S 346). Entscheidungstexte 7 Ob 208/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 7 Ob 208/56 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §93 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Fortdauer des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach Zurückweisung der diesen Gerichtsstand fundierenden Klage gegen den Erstbeklagten wegen Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges. Entscheidungstexte 2 Ob 747/55 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 2 Ob 747/55 Veröff: JBl 1956,260 ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §54ZPO §235 Abs4 EZPO §261 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über eine von der beklagten Partei erhobene Einwendung der Unzuständigkeit ist auf eine vorher erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/55 Entscheidungstext OGH 25.03.1955 7 Ob 148/55 European Case Law Ident... mehr lesen...
Das mit der Pflegschaftssache bisher rechtmäßig befaßte Bezirksgericht Groß Enzersdorf als Erstgericht hat nach Abschluß seiner Erhebungen am 28. Oktober 1954 einen noch im Jahre 1953 von der Mutter gestellten Antrag, das beim Vater untergebrachte eheliche Kind Heinz in ihre Pflege und Erziehung zu geben, abgewiesen und gleichzeitig das Besuchsrecht der Mutter geregelt. Vorstellung und Rekurs der Mutter blieben erfolglos; insbesondere wurde auch die Auffassung der Rechtsmittelwerber... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Verordnung eine Gerichtssprengelveränderung vorgenommen hat, muß zu den von § 29 JN für unmaßgeblich erklärten nachträglichen Zuständigkeitsveränderungen gezählt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 63/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 2 Ob 63/55 Veröff: SZ 28/45 = JBl 1955,229 1 Nd 24... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Gemäß § 29 JN hat nur die rechtmäßigerweise angebrachte Klage die Wirkung, daß die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes trotz Wegfalles der Tatsachen, welche die Zuständigkeit bei Anspruchserhebung begründet hatten, weiter fortbesteht. Die Zuständigkeit muß bei Klagsanbringung schon vorhanden gewesen sein und nur eine nachträgliche Änderung dieser Umstände kann die örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen... mehr lesen...
Die Kuratelsache ist am 6. April 1951 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz angefallen. Der eheliche Vater hatte damals noch seinen Wohnsitz in Graz, X.straße 14. Das Bezirksgericht Graz genehmigte damals den Scheidungsvergleich der Eltern hinsichtlich des Minderjährigen. Nunmehr hat sich das Bezirksgericht Graz zur Erledigung weiterer Anträge für unzuständig erklärt, weil der Vater seinen Wohnsitz nach Wien verlegt hat. Aber auch das Bezirksgericht Innere Stadt - Wien hält s... mehr lesen...
Norm: Geo §420 Abs6Geo §463 Abs5JN §29JN §109
Rechtssatz: Auch bei ehelichen Kindern ist das Einschreiten des Pflegschaftsgerichtes mit dem Abschluss der einzelnen getroffenen Maßnahmen noch nicht im Sinne des § 29 JN beendet. Entscheidungstexte 1 Nd 121/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 1 Nd 121/52 1 Nd 163/52 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Die Pflegschaftssache ist beim damaligen Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz II am 4.3.1936 anhängig geworden. Wie die Erhebungen des Jugend- und Fürsorgeamtes Eggenberg bei Graz ergaben (Seite 2 des Aktes) wohnte der eheliche Vater der mj. Dorothea J***** zu dieser Zeit in G*****. Gemäß §§ 109 Abs. 1 , 71, 66 Abs. 1 JN war die örtliche Zuständigkeit des erwähnten Bezirksgerichtes gegeben. Sie wurde später nicht deshalb aufgehoben, weil der eheliche Vater kurz nach... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §109
Rechtssatz: § 29 JN gilt auch für das Außerstreitverfahren. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes bei minderjährigen ehelichen Kindern ändert sich nicht jedesmal mit dem Wechsel des Wohnsitzes des Vaters. Entscheidungstexte 1 Nd 2/52 Entscheidungstext OGH 18.03.1952 1 Nd 2/52 Beisatz: Übertragung nach § 111 JN. (T1) ... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Feststell... mehr lesen...
Das Erstgericht hielt sich nach § 76 Abs. 1 JN. für zuständig, wies aber das Ehescheidungsbegehren der Klägerin ab, da sie durch die nach Prozeßbeginn erfolgte Wiedereinbürgerung des Beklagten italienische Staatsbürgerin geworden sei, in Italien aber die Scheidung einer Ehe dem Bande nach nicht möglich sei und daher ein österreichisches Gericht die Ehe der beiden Streitteile nicht auflösen könne. Aus Anlaß der gegen dieses Urteil von der Klägerin erhobenen Berufung hob das Berufungs... mehr lesen...
Norm: JN §29 Satz2
Rechtssatz: Anwendung des § 29 Satz 2 JN, wenn die Parteien während eines Ehestreites italienische Staatsbürger geworden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 308/49 Entscheidungstext OGH 21.09.1949 3 Ob 308/49 Veröff: SZ 22/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0046181 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß er... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 29 JN letzter Satz, sind nur dann gegeben, wenn die Entscheidung der Rechtssache nicht mehr einem ordentlichen Gerichte, sondern einer anderen Behörde zusteht oder dem Machtbereiche einer solchen überhaupt entzogen ist. Entscheidungstexte 3 Rv 191/20 Entscheidungstext OGH 06.07.1920 3 Rv 191/20 Veröff: SZ 2/70 ... mehr lesen...