Norm
JN §29Rechtssatz
Dadurch, daß ein unzuständiges Pflegschaftsgericht einen Vergleich der Eltern eines Minderjährigen genehmigt, wurde seine Zuständigkeit zur Führung dieser Pflegschaft nicht "rechtmäßigerweise" im Sinne des § 29 JN begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0046116Dokumentnummer
JJR_19610705_OGH0002_0050ND00050_6100000_001