Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers auf Aufhebung des vom Erstgericht am 22. 3. 1989 zu AZ 20 C 31/87 gefällten Urteils ab. Aus Anlass der vom Kläger erhobenen Berufung hob das Berufungsgericht unter dem Vorsitz des Richters Dr. Imre J***** dieses Urteil auf und wies die Wiederaufnahmsklage zurück; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger (Revisions-)Rekurs, in welchem auch... mehr lesen...
Rechtssatz: Revisionsrekurs nicht zulässig, wenn Rekursgericht die Abweisung des Ablehnungsantrages bestätigt. Entscheidungstexte 4 R 174/01i Entscheidungstext OLG Wien 30.12.2001 4 R 174/01i mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18.07.2001, 1 Nc 20/01y-3 wurde der von der im Verfahren 11 Cg 120/00k des Handelsgerichtes Wien beklagten Partei D***** D***** V***** gestellte Ablehnungsantrag betreffend den Leiter der Gerichtsabteilung 11 Richter D***** S***** abgewiesen. Dem dagegen von derselben Partei erhobenen Rekurs wurde mit Beschluss dieses Senates vom 26.09.2001, 4 R 174/01i nicht Folge gegeben und gleichzeitig ausgesprochen, dass ein Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Mit dem mit der Berufung gegen das Endurteil des Landesgerichtes Linz vom 21. 2. 2001, ON 154, verbundenen Ablehnungsantrag macht die beklagte Partei die Befangenheit des Vorsitzenden des Rechtsmittelsenates 3 R des Oberlandesgerichtes Linz, sowie der Mitglieder dieses Senates geltend. Die Ablehnung wird auf eine Kritik des Berufungssenates in dem in diesem Verfahren ergangenen Berufungsurteil vom 18. 10. 1999, ON 139, an der Formulierung der Berufungsanträge und der... mehr lesen...
Norm: JN §19 ffJN §25
Rechtssatz: Der durch die Stattgebung der Ablehnung bewirkte Ausschluss eines Richters von der weiteren Mitwirkung in dieser Sache gilt auch für ein erst später durch Verbindung einbezogenes Verfahren, solange die Verbindung aufrecht ist. Entscheidungstexte 6 Ob 113/01p Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 113/01p ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 12. 1991 gegen beide Beklagte als Streitgenossen beim Kreisgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den zwischen der Erstbeklagten und der "Konkursmasse nach Alice R*****" (seiner Mutter) geschlossenen Kaufvertrag über Liegenschaften ("Forstgut K*****") wegen Nichtigkeit aufzuheben und die Zweitbeklagte, der die Liegenschaften inzwischen weiterverkauft worden seien, schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klä... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe der Eltern des Minderjährigen steht die Obsorge nun der Mutter alleine zu. Der Vater wurde zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 5.000 S verpflichtet. Die im Jahr 1991 verstorbene Stiefgroßmutter hinterließ dem Kind ein beträchtliches Vermögen, das die Mutter in Wertpapieren veranlagte. Der Minderjährige verfügt ua über 17.209-Anteile an einem Sparkassenmündelrent-Fonds mit einem Kurswert von rund 1,8 Mio S und über ein Guthaben eines Baus... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes gerichteten außerordentlichen Revision erhebt die klagende Partei Ablehnungsantrag hinsichtlich der beiden im
Spruch: genannten Mitglieder des Berufungssenates. Rechtliche Beurteilung Nach stRsp ist die Geltendmachung der Befangenheit auch noch in einem Rechtsmittelschriftsatz zulässig (RIS-Justiz RS0042028 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). Vor der Entscheidung über das Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat nach Ergehen der Berufungsentscheidung 22 R 136/99b vom 18. 8. 1999 beim Oberlandesgericht Linz (eingelangt am 16. 11. 1999) einen Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden des Berufungssenates Dr. Sackmaier eingebracht. Damit verband er, weil sämtliche Richter des Landesgerichtes Wels befangen bzw ausgeschlossen seien, einen Delegierungsantrag an den Obersten Gerichtshof, weil kein im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz befindliches Gericht unbefangen... mehr lesen...
gefaßt: Rechtliche Beurteilung 1. Das Revisionsverfahren wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Ablehnungsantrag der beklagten Partei, in dem die Richter des Berufungssenates, und zwar der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr.Hager, sowie die Richter des Oberlandesgerichtes Dr.Brock und Dr.Hoffmann als befangen abgelehnt werden, unterbrochen. 2. Die Akten werden dem Oberlandesgericht Innsbruck zu dem Zweck zurückgestellt, ü... mehr lesen...
Norm: JN §25
Rechtssatz: Die Befangenheit des abgelehnten Richters muss nicht zwingend bis zu seiner erstmaligen Befassung mit der Rechtssache zurückreichen. Der Ausspruch über die Nichtigkeit muss sich in seinem zeitlichen Wirkungsbereich mit jenem über die Befangenheit decken. Entscheidungstexte 8 Ob 309/97t Entscheidungstext OGH 12.02.1998 8 Ob 309/97t Veröff: SZ 71/24 ... mehr lesen...
Begründung: In den im Jahre 1985 beim (damaligen) Kreisgericht Wels eröffneten Konkursverfahren wurde der zuständige Konkursrichter von den Gemeinschuldnern wiederholt abgelehnt. Diese Ablehnungsanträge zogen die Gemeinschuldner, soweit sie noch nicht rechtskräftig abgewiesen waren, am 27.2.1991 ebenso zurück wie die diesbezüglich erhobenen Rekurse. Am 27.1.1993 brachten die Gemeinschuldner einen Antrag auf Feststellung von Ausschließungsgründen in Ansehung des zuständigen Konku... mehr lesen...
Norm: JN §25
Rechtssatz: Es ist denkmöglich, daß derselbe Richter, dessen Befangenheit in einem Ehescheidungsverfahren festgestellt wird, in Ansehung der notwendigen pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen die ehelichen Kinder betreffend nicht befangen ist. Entscheidungstexte 2 R 273/97y Entscheidungstext OLG Linz 29.12.1997 2 R 273/97y ... mehr lesen...
Norm: JN §25
Rechtssatz: Wird die Befangenheit des Richters in einem Verfahren nur ab einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt, dann sind vorherige Verfahrensakte nicht als nichtig aufzuheben. Entscheidungstexte 2 R 273/97y Entscheidungstext OLG Linz 29.12.1997 2 R 273/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 3.6.1997, GZ 17 R 33/97s-65, wurde der Berufung des Klägers und Widerbeklagten teilweise Folge gegeben und das Urteil dahin abgeändert, daß es insgesamt zu lauten hat: "Die zwischen dem am 16.12.***** geborenen Dr.jur.Alois Friedrich K***** und der am 11.3.***** geborenen Eva Klementine K*****, geborene Gall, am 7.11.***** unter Nr 995/1975 vor dem Standesamt L***** geschlossene Ehe wird mit der Wirku... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Firmenbuchsache begründet der Antragsteller die schriftlich erfolgte Ablehnung der Richterin Dr. A***** damit, daß diese Dr. G***** schon zu einem Zeitpunkt (zum Liquidator) bestellt habe, als er - der Antragsteller - noch gar nicht vernommen worden sei. Weiters habe sie eine Löschung des Genannten im April 1997 nicht vorgenommen, "offenbar schon wissend, daß dem Rekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuteil werde." Schließl... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16.4.1997, GZ 7 Ra 318/96f-36, wurde der gegen den abweisenden Teil des Urteiles des Landesgerichtes Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 18.9.1996, GZ 36 Cga 128/94k-27, gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge gegeben und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dem erkennenden Senat gehörten Sen.Präs. des Oberlandesgerichtes Graz Dr.Pust... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ablehnung von Richtern auch noch nach der Urteilsfällung (SZ 43/104; JBl 1977/76; RIS-Justiz RS0041933), also auch noch nach Erlassung der zweitinstanzlichen Entscheidung (8 Ob 1578/93; 9 ObA 277/92), vor rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens (8 Ob 1578/93; 1 Ob 30/87) zulässig, und zwar - wie hier - auch noch im Rechtsmittelschriftsatz (9 ObA 277/92; Mayr in Rechberger, ZP... mehr lesen...
Norm: JN §25 Satz2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 25 zweiter Satz JN gilt dann nicht, wenn das Verfahren trotz erfolgreicher Befangenheitsanzeige des Richters nicht oder nur teilweise für nichtig erklärt wurde. Freilich sind auch in einem solchen Fall die Grenzen des § 528 Abs 1 ZPO zu beachten. Entscheidungstexte 1 Ob 45/97t Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 45/97... mehr lesen...
Norm: JN §25 Satz2
Rechtssatz: Es sind Fälle denkbar, in denen die Befangenheit des Richters zeitlich nicht bis zu seiner erstmaligen Befassung mit der Rechtssache zurückreicht; etwa, wenn sich der bis dahin unvoreingenommene Richter erst wegen eines grob ungehörigen und beleidigenden Verhaltens des Ablehnungswerbers als befangen erachtet. In einem solchen Fall sind jene Prozesshandlungen, die der Richter noch völlig unvoreingenommen vorgenomme... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß § 243 Abs 4 ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß Paragraph 243, Absatz 4, ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Innerhalb dieser Frist teilte die Beklagte mit, daß insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Ober... mehr lesen...
Begründung: Zur Entscheidung über die Berufung der Klägerin gegen das in der gegenständlichen Rechtssache ergangene Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 30.5.1996, 7 Cg 220/94b-24, ist der Senat ***** des Oberlandesgerichtes Linz berufen. Der Vorsitzende dieses Senates, Senatspräsident Dr.W*****, verfügte die Ladung der Parteienvertreter zur mündlichen Berufungsverhandlung am 22.1.1997 mit folgenden Beisätzen: "a) Nach Ansicht des Vorsitzenden ist die Vorlage des Privatg... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2JN §25
Rechtssatz: Wird einer Befangenheitsanzeige des Richters stattgegeben und erfasst der Befangenheitsgrund auch die von ihm vorgenommenen Prozesshandlungen, unterbleibt aber die notwendige Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen im Sinne des § 25 JN, dann kann auch eine Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, das Unterbleiben der Nichtigkeitserklärung mit Rekurs bekämpfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...