Begründung: Die Klägerin begehrt zu 8 Cg 204/07p des Landesgerichts Feldkirch nach Klagseinschränkung, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1. in Bezug auf eine Grundstücksteilfläche a) das abgelagerte Baumaterial, b) die abgelagerten Abfälle, c) die abgestellten großvolumigen Steine, d) den errichteten Spielplatz und e) die vorgenommenen Kiesschüttungen zu entfernen und den früheren Zustand (Alpweide) wiederherzustellen (mit Ausnahme der für die Zufahrt zu einem Grundstück aufgebrac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 227 ff UGB für die Geschäftsjahre 1998 bis 2008 Zwangsstrafen. Für den Fall des Nichteinreichens der vollständigen Jahresabschlüsse drohte es weitere Zwangsstrafen an. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekurs der Gesellschaft und des Geschäftsführers nicht Folge, wies ihre Anträge, beim Verfassungsgerichtshof die Einleitung eines Gesetzesprüfun... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 7. 5. 2010 abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 11. 6. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit Beschluss vom 17. 6. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck an der Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck an der Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften, die durch die unterlassene Anfechtungserklärung eines näher bezeichneten Übergabsvertrags hinsichtlich näher bezeichneter Liegenschaftsanteile an einer Liegenschaft entstanden seien, und zwar bis zu 75 % des Werts der Liegenschaft abzüglich der bereits bestehenden Belastungen. Das Erstgericht stellte ferner fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Antragsgegnerin den Nichtigkeitsgrund des „§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 19 Z 2 JN“ (gemeint wohl: § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die näher begründete Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, deren Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Diese Ausführungen im Revisionsrekurs sind als Ablehnungsantrag aufzufassen. Das Erstgericht legte, ohne für eine B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Beschluss vom 7. 8. 2009, ON 376, den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für die im
Spruch: genannten Kinder zu entziehen und ihm zuzuweisen, ab. Noch vor der Entscheidung über den dagegen vom Vater erhobenen Rekurs lehnte dieser die Richter des zuständigen Rekurssenats 48 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als befangen ab. Der Ablehnungssenat des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 21. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsfrage erstattet werden, sind sie - auch ohne... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Mutter einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO (gemeint wohl § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen im Revisionsrekurs zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj V***** S*****, geboren am ***** 2000 (1 Ps 51/09g BG Mürzzuschlag), wegen des Ablehnungsantrags der Mutter D***** S*****, aus Anlass des Revisionsrekurses der Mutter gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling, Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Agrargemeinschaft N*****, vertreten durch Dr. Peter Greil, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Gemeinde N*****, vertreten durch Dr. Andreas Brugger, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 7.757 EUR... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung der Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil dahin ab, dass es die Klageforderung mit 33.534,16 EUR brutto als zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und die beklagte Partei unter Einschluss eines rechtskräftigen Teilzuspruchs für schuldig erkannte, dem Kläger 33.534,16 EUR brutto sA zu zahlen. Ein Mehrbegehren von 5.479,41 EUR brutto sA wies es ab. Gegen den Zuspruch von 24.747,96 EUR sA richte... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Konkurssache der L*****, Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, Rechtsanwalt, 5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 35, aus Anlass des außerordentlichen Revisionsrekurses der Gemeinschuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs ON 817 gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz ON 801 machte die Mutter ua als „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, die an der angefochtenen Entscheidung mitwirkenden Richter seien wegen freundschaftlich-kollegialer Beziehungen zum Erstrichter befangen. Dieses Rechtsmittel wurde erstmals am 27. August 2008 ab 18:04 Uhr mit Telefax dem Erstgericht übermittelt. Das Erstgericht legte - ohne dass eine Behandlung di... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger im Jahr 1987 eingebrachte Ehescheidungsklage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Mit der gegenständlichen - im Jahr 2000 eingebrachten - Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens und die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen, hilfsweise aus dem überwiegenden oder gleichteiligen Verschulden der Beklagten. Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers - auch im zweiten Rechtsgang - ab. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt G***** (Betriebsprüfung) beantragte am 13. 11. 2006 beim Erstgericht Auskunfterteilung gemäß § 158 BAO durch Gewährung von Akteneinsicht in der Unterhaltssache des Vaters der mj. Kinder. Am 28. 11. 2006 wurde der Zweck der Akteneinsicht in den mit seiner Aktenzahl bezeichneten Pflegschaftsakt dahin präzisiert, dass es darum gehe, eventuell feststellen zu können, ob der Grund für die - vom Vater als Betriebsausgaben geltend gemachten - Honorarnoten von Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Da sowohl die Entscheidungen erster als auch noch die nunmehr angefochtene zweiter Instanz im Jahr 2004 fielen, ist noch für das gesamte Verfahren das AußStrG 1854 anzuwenden (§ 202, § 203 Abs 1 und 7 AußStrG), weshalb die Mutter zu Recht geltend macht, persönlich zur Erhebung eines schriftlichen Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof berechtigt zu sein (§ 203 Abs 1 zweiter Satz AußStrG iVm § 5 AußStrG 1854). Die infolge Auftrags des Erstgerichts geleistete Unterschr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über das Vorstandsmitglied Manfred D***** wegen Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 eine Zwangsstrafe von 2.190 EUR. Dagegen erhoben die Gesellschaft und das Vorstandsmitglied Rekurs. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mangels Rekurslegitimation zurück und gab dem Rekurs des Vorstandsmitglieds nicht Folge. In der Frage der Rekurslegitimation der Gesellschaft folgte das Rekursgericht den Argumenten von G. Kodek ... mehr lesen...
Begründung: In dem durch zahlreiche - trotz Beigabe eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer - selbst verfasste Eingaben der Mutter gekennzeichneten Pflegschaftsverfahren bestätigte das Gericht zweiter Instanz drei Entscheidungen des Erstgerichts. Mit diesen wurde ihr die Obsorge über zwei eheliche minderjährige Kinder entzogen und diese einer Bezirkshauptmannschaft als Jugendwohlfahrtsträger übertragen; der Antrag der Mutter auf Übertragung des Verfahrens an ein anderes Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: In ihrem „Revisionsrekurs" gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz machte die klagende Partei unter der Überschrift „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, es habe an der angefochtenen Entscheidung ein aus bestimmten Gründen befangenes Senatsmitglied mitgewirkt. Mit einer formlosen Mitteilung lehnte ein Richter desselben Gerichts die Behandlung des von der Vorsitzenden des Senats, der die bekämpfte Entscheidung gefällt hatte, im „Revisionsrekurs" erblickte... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 28. 2. 1997 ist beim Erstgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe über die Vorstandsmitglieder, forderte sie neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Re... mehr lesen...
Norm: GKG §6JN §25
Rechtssatz: Im Falle der Ablehnung eines Gerichtskommissärs ist die Unterbrechung des Rechtsmittelverfahrens nicht unbedingt nötig. Entscheidungstexte 1 Ob 307/03h Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 307/03h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118678 Im RIS seit ... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin ist aufgrund des Gesetzes und des Erbverzichts des Adoptivsohns der Erblasserin zur Alleinerbin nach dieser berufen, die zwar letztwillige Verfügungen getroffen, eine ausdrückliche Erbseinsetzung aber nicht vorgenommen hat. Am 8. 8. 2002 beantragte die Rechtsmittelwerberin, ihr eine Frist zur Abgabe der Erbserklärung bis zur Errichtung des Inventars einzuräumen. Am 30. 9. 2002 nahm das Gericht ihre Erklärung, vorerst keine Erbserklärung abzu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Noch während der gegen dieses Urteil offenen Revisionsfrist lehnte die Beklagte den Vorsitzenden des Berufungssenats wegen Befangenheit unter Hinweis darauf ab, sie habe erst nach Zustellung des Berufungsurteils die - näher dargelegten -
Gründe: für die B... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Ordnungsstrafe römisch eins. Zur Ordnungsstrafe 1. Der Vater wendet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. 11. 2002, mit dem sein Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien "zurückgewiesen" wurde, mit Rekurs. Überdies behauptete er die Befangenheit der den Spruchkörper des Oberlandesgerichts Wien bildenden Richter. Dieser Ablehnungsantrag wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verfügten die Fortsetzung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene. Rechtliche Beurteilung § 236 AußStrG verlangt als einzige materiellrechtliche Voraussetzung für die amtswegige Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person das Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Unter welchen konkreten Umständen im Einze... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ihrer das klagsabweisende Berufungsurteil bekämpfenden Revision brachten die Klägerinnen vor, es sei der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO gegeben, weil an der angefochtenen Entscheidung der im
Spruch: genannte Richter mitgewirkt habe, der nach § 20 Z 2 JN von der Ausübung des Richteramtes in diesem Verfahren ausgeschlossen gewesen sei. Die Ehegattin dieses Richters sei in der Funktionsperiode 1999-2004 als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalvers... mehr lesen...