RS OGH 1995/1/17 4Ob502/95, 10Ob522/95, 6Ob104/97f, 1Ob45/97t, 2Ob292/98z, 9ObA37/04p, 7Ob169/08s, 3

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Norm

JN §24 Abs2
JN §25

Rechtssatz

Wird einer Befangenheitsanzeige des Richters stattgegeben und erfasst der Befangenheitsgrund auch die von ihm vorgenommenen Prozesshandlungen, unterbleibt aber die notwendige Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen im Sinne des § 25 JN, dann kann auch eine Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, das Unterbleiben der Nichtigkeitserklärung mit Rekurs bekämpfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0046014

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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