Norm
JN §25Rechtssatz
Wird die Befangenheit des Richters in einem Verfahren nur ab einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt, dann sind vorherige Verfahrensakte nicht als nichtig aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:1997:RL0000027Dokumentnummer
JJR_19971229_OLG0459_00200R00273_97Y0000_001