Norm
FBGRechtssatz
Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000030Dokumentnummer
JJR_19970922_LG00007_0010NC00017_97Y0000_001