Der Kläger, ein in Enns ansässiger Rechtsanwalt, brachte seine Honorarklage gegen den in Salzburg wohnhaften Beklagten, einen Studenten. Unter Berufung auf die in einer undatierten, aber unbestrittenermaßen nach dem 1. Oktober 1979 unterfertigten Vollmacht enthaltenen Gerichtsstandvereinbarung beim Bezirksgericht Enns ein. Während der Erstrichter die Unzuständigkeitseinrede des Beklagten verwarf, gab ihr das Rekursgericht statt und wies die Klage mit Rücksicht auf die Rückziehung des ... mehr lesen...
Norm: JN §104 AKSchG §14KSchG §39 Abs1
Rechtssatz: Auch für ein schon bestehendes Vertragsverhältnis kann eine unzulässige Gerichtsstandvereinbarung nach dem Inkrafttreten des KSchG nicht mehr wirksam geschlossen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 581/81 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 581/81 Veröff: SZ 54/74 = EvBl 1981/233 S 660 = RZ 1981/67 S 253 = AnwBl 1982,37 ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §104 AJN §109JN §111
Rechtssatz: Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung ist im außerstreitigen Verfahren der Parteiendisposition entzogen. Ihr liegt eine vom Gesetzgeber als typisch angenommene Interessenlage zugrunde. Soweit im Einzelfall die tatsächlichen Interessen der Beteiligten davon abweichen, ermöglicht die Regelung nach § 111 JN eine entsprechende Anpassung. Zweckmäßigkeitserwägungen gestatten es aber nicht, sich über die... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 C
Rechtssatz: Für die Prüfung der Frage, ob eine Vereinbarung eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des § 104 JN enthält, ist deren Wortlaut maßgebend. Eine Urkunde ist zum Nachweis einer Gerichtsstandsvereinbarung ungeeignet, wenn zu ihrer Auslegung andere Beweismittel herangezogen werden müßten. Entscheidungstexte 7 Ob 8/81 Entscheidungstext OGH 05.03.1981 7... mehr lesen...
Norm: JN §104 CJN §104 H
Rechtssatz: Des urkundlichen Nachweises einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des § 104 JN bedarf es dann nicht, wenn die Parteien die Vereinbarung und ihren Inhalt außer Streit stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 8/81 Entscheidungstext OGH 05.03.1981 7 Ob 8/81 1 Ob 551/84 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine Handelsgesellschaft, der Beklagte ein Grazer Kaufmann. Das Klagebegehren ist auf Zahlung eines die Gerichtshofgrenze übersteigenden Geldbetrages gerichtet. Es wird auf einen vor dem Inkrafttreten des Konsumentenschutzgesetzes geschlossenen Kauf einer Registrierkasse gestützt. Die Klage wurde am 23. Jänner 1980 beim Handelsgericht Wien angebracht. Zur (örtlichen) Zuständigkeit dieses Gerichtes berief sich die Klägerin in der Klage darauf, daß als Erfüllungsort und... mehr lesen...
Das Erstgericht als Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei die Exekution gegen die verpflichtete Partei nach § 355 EO zur Erwirkung der Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen unter gleichzeitiger Verhängung einer Beugestrafe von 50 000 S und der Androhung einer achttägigen Arreststrafe für den Wiederholungsfall. Das Rekursgericht hob den nur im Ausspruch über die Verhängung der Geldstrafe sowie der Androhung von Haft angefochtenen Exekutionsbewilligungsbeschluß in dies... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die ihren Sitz in der CSSR hat, mit der Behauptung, daß die Beklagte die Bestellung von 72 M-Schwebstoff- Luftfilterzellen zu Unrecht - ohne Nachfristsetzung - storniert habe, die Zahlung von 218 196 Schilling samt Anhang Zug um Zug gegen Übernahme der Ware. Als Zuständigkeitsgrunde machte die Klägerin geltend, daß als Erfüllungsort Wien vereinbart worden sei, die Beklagte Anspruch auf Lieferung der Ware Zug um Zug gegen Zahlung des Preises habe... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3JN §104 H
Rechtssatz: Die Vereinbarung über die Anwendung Schweizer Rechtes erstreckt sich nur auf das materielle Recht und hat keine Rückständigkeit sowie der Zulässigkeit der Prorogation und kann auch die inländische Gerichtsbarkeit nicht beseitigen. Entscheidungstexte 4 Ob 43/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 43/80 Veröff: EvBl 1980/166 S 491 ... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Ist das vom Beklagten unterfertigte Auftragsschreiben, das die Gerichtsstandsklausel enthält, auf einem Formular der klagenden Partei geschrieben, so kann kein Zweifel daran bestehen, daß die klagende Partei durch die Bestätigung des Auftrages die von ihr selbst vorgesehene Gerichtsstandsklausel akzeptierte (vgl Fasching I 504 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 657/79 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Zuspruch eines Betrages von 5262 S samt Anhang für zwei Rolläden, die er an den Beklagten verkaufte und lieferte. Nachdem der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg erhoben hatte, stützte sich der Kläger auf den Wahlgerichtsstand nach § 104 JN. Er legte zum urkundlichen Nachweis die Durchschrift des Auftrages vom 22. April 1977 vor, aus der sich ergibt, daß der Gerichtsstand Salzburg ist. In der Sache brachte der Bek... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 CJN §104 H
Rechtssatz: Der urkundliche Nachweis nach § 104 Abs 1 JN ist erbracht, wenn bis zur Entscheidung über die Unzuständigkeitseinrede eine vom Kläger eindeutig herrührende und vom Beklagten unterschriebene Urkunde, aus der sich die Gerichtsstandvereinbarung ergibt, dem Gerichte vorgelegt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 788/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016JN §104 AJN §104 CJN §104 H
Rechtssatz: Wurde eine Zuständigkeitsvereinbarung ohne Vollmacht des Klägers getroffen, liegt eine Genehmigung dieses Vorgehens allein schon darin, dass sich der Kläger bei Vorlage der Urkunde selbst auf das Handeln in seinem Namen beruft. Dass auch ein Handeln ohne Vollmacht im verfahrensrechtlichen Bereich nachträglich genehmigt werden kann, ergibt sich, wenn Zuständigkeitsvereinbarungen nicht ohneh... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Für den urkundlichen Nachweis einer Gerichtsstandvereinbarung kann auch eine Urkunde genügen, auf der die Unterschrift des Beklagten nur im Durchschreibeverfahren angebracht ist. Entscheidungstexte 1 Ob 788/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 1 Ob 788/79 Veröff: SZ 53/4 = RZ 1981/26 S 108 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 CJN §104 H
Rechtssatz: Da die Vereinbarung eines namentlich angeführten Gerichtsortes ausreicht, genügt eine Unterwerfung unter die Gerichte Wiens; dem Kläger steht dann die Wahl unter den mehreren Gerichten Wiens zu. Entscheidungstexte 1 Ob 774/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 774/78 Veröff: RZ 1980/63 S 271 8... mehr lesen...
Norm: JN §104 B
Rechtssatz: Haben die Parteien eines Arbeitsvertrages mit Auslandsberührung die Geltung ausländischen Rechts und die ausschließliche Zuständigkeit ausländischer Gerichte vereinbart, dann richtet sich die Frage, ob eine Zuständigkeitsvereinbarung zustande gekommen ist, nach dem vereinbarten ausländischen Recht. Dagegen ist die Wirkung einer solchen Gerichtsstandsvereinbarung von dem angerufenen deutschen Gericht nach deutschem Re... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 F
Rechtssatz: Im Bereich der örtlichen Zuständigkeit ist die Zulässigkeit von Gerichtsstandvereinbarungen nicht beschränkt. Entscheidungstexte 7 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 571/78 Veröff: EvBl 1979/14 S 48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046873 ... mehr lesen...
Norm: JN §31 IJN §104 A
Rechtssatz: Sind sämtliche Zeugen nahe dem Wohnsitz des Beklagten wohnhaft und kommt eine Parteienvernehmung des Klägers nicht in Betracht, kann trotz einer vom Beklagten auf einem Werkvertragsformular des Klägers unterfertigten Gerichtsstandvereinbarung die Delegierung des Wohnsitzgerichtes des Beklagten stattfinden, wenn der Auftrag am Wohnsitz des Beklagten Handelsvertreter des Klägers erteilt wurde, der Werkvertrag a... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Der urkundliche Nachweis der Zuständigkeitsvereinbarung kann auch durch eine vom Kläger herrührende und vom Beklagten unterschriebene Urkunde erbracht werden. Entscheidungstexte 1 Nd 515/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Nd 515/78 7 Ob 643/79 Entscheidungstext OGH 07.06.1979 7 Ob 643/79 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Pächterin des Hotels S in H. Sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten werden von ihrem Gatten W K und dem Sohn D K besorgt. Die Beklagte betreibt in Klagenfurt ein Reisebüro und Verkehrsunternehmen. Die Klägerin behauptete in ihrer Klage, mit der Beklagten seit geraumer Zeit in Geschäftsverbindung zu stehen. Sie reserviere in dem Hotel eine bestimmte Anzahl von Zimmern in der Hauptsache für Gäste aus Jugoslawien. Sie gewähre den Gästen Unterkunft und Verpflegung. De... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: 1./ Der Einzelrechtsnachfolger eines Partners der Vereinbarung nach § 104 JN kann grundsätzlich die Gerichtsstandvereinbarung für sich in Anspruch nehmen, doch hat er außer der Vereinbarung selbst auch den Rechtsübergang urkundlich nachzuweisen. 2./ Wesentliche Voraussetzung des urkundlichen Nachweises ist es, dass die vorgelegte Urkunde den Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Gerichtsstandvereinbarung zweif... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §76 Abs3 Z1 IIA1JN §104 A
Rechtssatz: Das Gericht ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Anwendung des § 76 Abs 3 Z 1 JN weder an das Klagsvorbringen noch an Außerstreitstellungen der Parteien gebunden, vielmehr hat es - und zwar in jeder Lage des Verfahrens - durch geeignete Erhebungen von Amts wegen zu prüfen, ob die Behauptungen, aus denen die inländische Gerichtsbarkeit abgeleitet wird, den Tatsachen entsprechen. Ei... mehr lesen...
Die Parteien haben am 9. Mai 1947 vor dem Standesbeamten in New York (Staat New York, USA) die Ehe geschlossen. Der Kläger begehrt die Scheidung dieser Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Beide Parteien seien amerikanische Staatsbürger; Ehescheidungsurteile österreichischer Gerichte würden von den Gerichten und Verwaltungsbehörden des Staates New York anerkannt. Die Beklagte hat sich gegen das Scheidungsbegehren ausgesprochen und die Einrede der "Unzulässigkeit des inländischen... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AJN §104
Rechtssatz: Bei Vertragsabschluß eines Ausländers mit einem Inländer im Inland ist eine Zuständigkeitsvereinbarung keine Regelung, die nach den Umständen des Falles ungewöhnlich ist. Entscheidungstexte 7 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 7 Ob 178/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 C
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsvereinbarung bedarf der wahren Einwilligung der Vertragspartner, doch gilt als solche auch die Unterfertigung einer Urkunde in Unkenntnis der darin enthaltenen Gerichtsstandsklausel, es sei denn daß diese Vertragsklausel der mündlichen Vereinbarung widerspricht oder nach den Umständen des Falles in der Urkunde nicht zu erwarten war (ZBl 1931/210, Rsp 1936/259). Entscheid... mehr lesen...
Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehegatte Franz P verkauften den Beklagten im Jahre 1967 die Liegenschaft EZ X. Auf den Kaufpreis wurden bisher 90.000 S bezahlt. Die Klägerin behauptet, daß ein Kaufpreis von 180.000 S und dessen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 1966 vereinbart worden sei. Aus Gründen der Steuerersparnis sei in den notariellen Kaufvertrag vom 5. 6. 1967 nur ein Kaufpreis von 100.000 S aufgenommen worden. Der Kaufpreis sei seit 1. 6. 1968 fälli... mehr lesen...
In ihrer am 16. August 1971 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage bezeichnet sich die Klägerin als führendes unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie in Europa; ihr Produktions-, Verkaufs- und Forschungsentwicklungsprogramm umfasse alle Teilbereiche dieses Industriezweiges. Das in Österreich bestehende Werk N sei zwar formell Eigentum der R. Ges. m. b. H Wien, doch stunden die Geschäftsanteile dieser österreichischen Gesellschaft zu 100% im Eigentum der Klägerin. De... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs4 IVArbGerG §3JN §104 H
Rechtssatz: § 3 ArbGerG läßt für abweichende Parteienvereinbarungen keinen Raum. Von der Sonderbestimmung des § 1 Abs 4 ArbGerG abgesehen, sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren Zuständigkeitsvereinbarungen im Sinne des § 104 JN ausgeschlossen. (Vgl SZ 31/124 = Arb 6942; SZ 38/34 = Arb 8032; Arb 5945). Entscheidungstexte 4 Ob 59/74 Entsche... mehr lesen...
Norm: JN §104 AJN §104 CJN §104 D
Rechtssatz: Die Gerichtsstandvereinbarung kann auch durch getrennte schriftliche Erklärungen und Gegenerklärungen erfolgen, zB Bestellschein und Bestätigungsschreiben, Offertschreiben und seine Annahme. Entscheidungstexte 1 Ob 168/74 Entscheidungstext OGH 06.11.1974 1 Ob 168/74 2 Ob 100/06d Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §17 Abs2JN §104ZPO §477 D3
Rechtssatz: Streitigkeiten nach § 17 Abs 2 EO sind alle, die für ein anhängiges Exekutionsverfahren präjudiziell sind. Entscheidungstexte 3 Ob 199/74 Entscheidungstext OGH 22.10.1974 3 Ob 199/74 EvBl 1975/109 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000640 ... mehr lesen...