Norm
ArbGerG §3Rechtssatz
Die Vereinbarung über die Anwendung Schweizer Rechtes erstreckt sich nur auf das materielle Recht und hat keine Rückständigkeit sowie der Zulässigkeit der Prorogation und kann auch die inländische Gerichtsbarkeit nicht beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0046859Dokumentnummer
JJR_19800325_OGH0002_0040OB00043_8000000_001