Norm
JN §104 ARechtssatz
Auch für ein schon bestehendes Vertragsverhältnis kann eine unzulässige Gerichtsstandvereinbarung nach dem Inkrafttreten des KSchG nicht mehr wirksam geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0046868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013