Das Erstgericht gab der vom Beklagten erhobenen Einrede der Unzuständigkeit (richtig des Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit) nicht Folge und erkannte, daß der Beklagte als Vater des von Blanka G. am 22. Juni 1944 außer der Ehe geborenen Klägers anzusehen sei und diesem einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 40 S ab 1. Juli 1947 zu bezahlen habe. Es liege eine Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien vom 19. Juli 1944 vor, mit der sich der Beklagte, der in der deutschen Bundesrepu... mehr lesen...
Norm: JN §104ZPO §228 H2
Rechtssatz: Wenn eine Schweizer Firma ihren heimatlichen Vorschriften entsprechend als ausschließlichen Gerichtsstand den allgemeinen Gerichtsstand vereinbart, so muß angenommen werden, daß sie damit auch Feststellungsklagen einschließend wollte. Entscheidungstexte 3 Ob 5/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 3 Ob 5/53 Veröff: SZ 26/13 ... mehr lesen...
Norm: JN §104 E
Rechtssatz: Zur Ausschließlichkeit dieses Gerichtsstandes (VÖSt gegen "Tolas" - Zürich). Entscheidungstexte 3 Ob 5/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 3 Ob 5/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0046832 Dokumentnummer JJR_19530114_OGH0002_0030OB00005_530000... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt in der Klage Cg 198/51 die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung eines Betrages von sFr 336.243.16 s. A. als Kaufpreis für geliefertes Roheisen und Bleche und in der mit dieser verbundenen Klage Cg 199/51 die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen am 14. September 1950 abgeschlossene Übereinkommen mit dem im Klagebegehren angeführten Wortlaut rechtsgültig und wirksam sei bzw. daß das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Streitteilen laut schri... mehr lesen...
Die klagende Partei hat beim Bezirksgericht Innsbruck das Begehren auf Verurteilung der im Sprengel des Bezirksgerichtes Kufstein wohnenden Beklagten zur Zahlung von 1176.10 S s. A. für die vom Erstbeklagten bestellten, für den Gastgewerbebetrieb der Zweitbeklagten bestimmten Waren gestellt. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innsbruck stützte die klagende Partei auf die Bestimmung des § 88 Abs. 2 JN. Der Erstrichter hat zunächst das Verfahren auf die Frage der Zuständigkeit ein... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §104 C
Rechtssatz: Sowohl § 88 Abs 1 JN als auch § 104 JN erfordern, dass in der Vereinbarung der Ort des Gerichtsstandes bzw des Erfüllungsortes namentlich angeführt ist. Auch die Bezugnahme auf eine der Vertragsurkunde nicht angeschlossene Urkunde genügt nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 624/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1951 3 Ob 624/50 Veröff: EvBl 1951/19 S 4... mehr lesen...
Der Kläger, welcher am 4. Oktober 1944 Annemarie K. geheiratet hat und von ihr inzwischen rechtskräftig geschieden wurde, begehrt die Feststellung, daß er nicht Vater des von der Genannten am 26. Juli 1944 außer der Ehe geborenen, durch die Ehe mit der Kindesmutter nachträglich legitimierten mj. Kindes Ludwig Hermann R. sei. Er begrundete dieses Begehren damit, daß er die Kindesmutter erst in der Zeit zwischen 20. Jänner und 28. Jänner 1944 während eines Militärurlaubes kennengelern... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Aufhebung des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 25. Juni 1948 wegen groben Undankes der Beklagten und grundet die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf die im Schenkungsvertrag enthaltene Gerichtsstandvereinbarung, nach welcher sich die Vertragspartner für den Fall einer aus diesem Vertrag entspringenden Rechtsstreitigkeit ausdrücklich und ohne Rücksicht auf den Streitwert der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes M. unterwerfe... mehr lesen...
Norm: JN §104 D
Rechtssatz: Eine Gerichtsstandvereinbarung für Streitigkeiten aus einem Schenkungsvertrag ist auch auf Klagen wegen Widerrufes der Schenkung anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 407/51 Entscheidungstext OGH 25.07.1951 3 Ob 407/51 Veröff: SZ 24/195 = EvBl 1951/421 S 518 1 Ob 68/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von einer ausländischen Schiffahrtsgesellschaft, die im Inland eine Zweigniederlassung hat, bei dem für die Zweigniederlassung zuständigen Gericht den Rückersatz der von ihm am 3. September 1938 bei der Zweigniederlassung für fünf Schiffspassagen bezahlten Fahrpreise, da von den Schiffspassagen, wie sich erst nachträglich infolge der besonderen Verhältnisse ergab kein Gebrauch gemacht werden konnte. Die beklagte Partei wendete die örtliche Unzuständigkeit ein, da a... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Eine Gerichtsstandsauschließungsvereinbarung ist zulässig, kann jedoch ebenso wie eine positive Gerichtsstandsvereinbarung nur durch Urkunden nachgewiesen werden (abgesehen vom Fall eines gerichtlichen Geständnisses). Es genügt daher nicht, wenn die Vereinbarung lediglich in den im Geschäftslokal angeschlagenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des einen Vertragspartners vorgesehen war, welche von der anderen Partei n... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Feststell... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §76 IIA2JN §104 A
Rechtssatz: Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit kann niemals durch Prorogation beseitigt werden. Zu den Begriffen inländische Jurisdiktion und inländische Gerichtsbarkeit, insbesondere zur Frage der inländischen Gerichtsbarkeit in Ehesachen. (Unzulässigkeit der Nichtigerklärung der Transkription einer italienischen Ehe). Entscheidungstexte 1 Ob 579/... mehr lesen...
Eine Gläubigerin des Gemeinschuldners beantragte bei dem für den Masseverwalter zuständigen Bezirksgericht wegen einer Masseforderung Exekution. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Sache an das für den Gemeinschuldner zuständige Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Von dem Bezirksgerichte Eberstein wurde die Verlassenschaftsabhandlung nach K. P. nach dem Kärntner Erbhöfegesetz vom 16. September 1903, LGBl. Nr. 33, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1930, BGBl. Nr. 235, durchgeführt. Da die Witwe J. P. sich ihres Erbrechtes zugunsten ihres älteren Sohnes Johann entschlug, erklärte sich dieser auf Grund des Gesetzes bedingt zu fünf Achteln des Nachlasses zum Erben, während sein jüngerer Bruder Fritz die bedingte Erbserklärung zu drei A... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klage, mit der Ansprüche aus einem Dienstverhältnis nach dem Gutsangestelltengesetz in der Höhe von S 5807.80 geltend gemacht werden, wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und ihm die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen. Der Oberste Gerichtshof hat den Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Klage wurde bei dem... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §36 EEO §37 GEO §51JN §104
Rechtssatz: In den Fällen der §§ 35 bis 37 EO können sich die Parteien dadurch einem an sich unzuständigen Gericht erster Instanz unterwerfen, daß die Einwendung der Unzuständigkeit nicht erhoben und in der Hauptsache verhandelt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 704/37 Entscheidungstext OGH 13.10.1937 3 Ob 704/37 SZ 19/279 ... mehr lesen...
Norm: JN §104 EVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art23 Abs1LGVÜ Art17 Abs1EuGVÜ Art17 Abs1
Rechtssatz: Die Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 104 JN begründet im Zweifel keinen ausschließlichen Gerichtsstand, sondern einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Gläubigers. (so schon SZ 4/94) Entscheidungstexte 2 Ob 630/37 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1JN §104 C
Rechtssatz: Stützt der Kläger die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes erst infolge Einrede der Unzuständigkeit mangels der Voraussetzungen des Gerichtsstandes des Wohnsitzes auf den vertragsmäßigen Gerichtsstand des § 104 JN, so kann er noch in diesem Zeitpunkte die Vereinbarung des Gerichtsstandes urkundlich dartun. Entscheidungstexte 2 Ob 150/29 Entsche... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Die Vollmacht zum Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung muss urkundlich nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 862/28 Entscheidungstext OGH 09.10.1928 1 Ob 862/28 Veröff: SZ 10/243 7 Ob 670/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 670/78 1 Ob 178/15f ... mehr lesen...
Norm: JN §104 B
Rechtssatz: Ein Inländer kann bei einem Vertragsabschluß mit einem Ausländer im Auslande gültig die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes vereinbaren. Entscheidungstexte 1 Ob 340/27 Entscheidungstext OGH 12.04.1927 1 Ob 340/27 Veröff: SZ 9/134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS004... mehr lesen...
Norm: JN §93JN §104
Rechtssatz: Zu den §§ 93, 104 JN. Entscheidungstexte 3 Ob 63/25 Entscheidungstext OGH 03.02.1925 3 Ob 63/25 Veröff: SZ 7/34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0046746 Dokumentnummer JJR_19250203_OGH0002_0030OB00063_2500000_001 mehr lesen...
Norm: JN §104 E
Rechtssatz: Die Vereinbarung "Gerichtsstand für beide Teile in A" hat nicht die Wirkung der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes. Entscheidungstexte 1 Ob 30/25 Entscheidungstext OGH 20.01.1925 1 Ob 30/25 Veröff: SZ 7/16 1 Ob 260/07b Entscheidungstext OGH 18.12.2007 1 Ob 260/07b Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: JN §104 A
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsvereinbarung teilt nicht das Schicksal des Hauptvertrages. Entscheidungstexte 3 R 103/20 Entscheidungstext OGH 22.06.1920 3 R 103/20 Veröff: SZ 2/62 1 Ob 168/74 Entscheidungstext OGH 06.11.1974 1 Ob 168/74 2 Ob 588/90 Entsch... mehr lesen...
Norm: JN §104 C
Rechtssatz: Prorogierter Gerichtsstand. Begriff der "ausdrücklichen" Vereinbarung nach § 104 JN. Entscheidungstexte 1 R 100/20 Entscheidungstext OGH 25.05.1920 1 R 100/20 Veröff: SZ 2/48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0047255 Dokumentnummer JJR_19200525_OGH... mehr lesen...