Norm
JN §104 CRechtssatz
Der urkundliche Nachweis der Zuständigkeitsvereinbarung kann auch durch eine vom Kläger herrührende und vom Beklagten unterschriebene Urkunde erbracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046940Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009