RS OGH 1980/1/30 3Ob657/79

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

JN §104 C

Rechtssatz

Ist das vom Beklagten unterfertigte Auftragsschreiben, das die Gerichtsstandsklausel enthält, auf einem Formular der klagenden Partei geschrieben, so kann kein Zweifel daran bestehen, daß die klagende Partei durch die Bestätigung des Auftrages die von ihr selbst vorgesehene Gerichtsstandsklausel akzeptierte (vgl Fasching I 504 ua).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 657/79
    Entscheidungstext OGH 30.01.1980 3 Ob 657/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0046970

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0030OB00657_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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