Norm
ABGB nF §176Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, darin, daß das Kind dem Vater zur Pflege und Erziehung überwiesen wird, wenn die Mutter wegen des zerrütteten Verhältnisses zu ihrem geschiedenen Gatten Selbstmord begehen wollte und auch ihr Kind zu töten versucht hat. Keine Nichtigkeit, wenn die Unterinstanzen der Meinung sind, die Entscheidung ohne Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zu treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0099173Dokumentnummer
JJR_19801111_OGH0002_0040OB00565_8000000_001