Norm
ABGB nF §177 Abs2Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die elterlichen Rechte und Pflichten von der Mutter auf den Vater übertragen werden, weil sich die Mutter aus einer einseitigen und unzutreffenden Sicht der Fähigkeiten und Möglichkeiten ihres Sohnes nach den gegebenen Möglichkeiten als sinnvoll erkannten Berufsausbildung widersetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086440Dokumentnummer
JJR_19801216_OGH0002_0050OB00776_8000000_001