Norm
AußStrG §16 A2Rechtssatz
Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß § 38 lit a GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084921Dokumentnummer
JJR_19800902_OGH0002_0050OB00010_8000000_001