RS OGH 1955/1/19 2Ob968/54

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Veröffentlicht am 19.01.1955
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Norm

AußStrG §16 BII2c
AußStrG §16 BII2m

Rechtssatz

Die Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens auf Grund einer nicht durch eine rechtswirksame Todeserklärung gedeckten Todfallsaufnahme begründet eine Nichtigkeit, die in jedem Stadium des Verfahrens - so lange es noch nicht rechtskräftig beendet ist - wahrzunehmen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0007457

Dokumentnummer

JJR_19550119_OGH0002_0020OB00968_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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