Norm
AußStrG §16 BII2cRechtssatz
Die Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens auf Grund einer nicht durch eine rechtswirksame Todeserklärung gedeckten Todfallsaufnahme begründet eine Nichtigkeit, die in jedem Stadium des Verfahrens - so lange es noch nicht rechtskräftig beendet ist - wahrzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0007457Dokumentnummer
JJR_19550119_OGH0002_0020OB00968_5400000_002