Norm
ABGB §21Rechtssatz
Einem vom Pflegebefohlenen zur Genehmigung vorgelegten Vergleich ohne Prüfung, ob er diesem zum Vorteil gereicht, die Genehmigung deshalb zu versagen, weil der Vergleichspartner behauptet, der Vergleich sei wegen eines ihm unterlaufenen Irrtums für ihn nicht verbindlich, stellt einen Verfahrensverstoß dar, der wegen seiner einschneidenden Bedeutung einer Nullität gleichzuachten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0007379Dokumentnummer
JJR_19640601_OGH0002_0010OB00063_6400000_001