Norm
AuffOG §3cRechtssatz
Nach Rechtskraft des verwaltungsbehördlichen Bescheides auf Vermögensübertragung an die Sammelstelle ist die Aufrechterhaltung der Kuratel und die Zurückhaltung eines Deckungsfonds für allfällige weitere Kuratorenkosten offenbar gesetzwidrig, die eventuelle Zurückbehaltung überdies nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0087075Dokumentnummer
JJR_19620710_OGH0002_0080OB00155_6200000_001