Norm
ABGB §145Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte die Frage des Eintrittes eines neunzehnjährigen Mädchens in ein Kloster als "Berufswahl" behandelt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0086105Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020