Norm
ABGB §149Rechtssatz
Die Frage, ob ein ehelicher Vater gleich einem Vormund zur Wirksamkeit seiner Erklärung, mit welcher er dem Anerkenntnis der außerehelichen Vaterschaft durch seinen minderjährigen Sohn zustimmt, noch der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, ist im Gesetz selbst nicht ausdrücklich und so klar gelöst, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0086868Dokumentnummer
JJR_19621219_OGH0002_0060OB00295_6200000_001