Norm
ABGB §812 DRechtssatz
Die Auffassung der Untergerichte, daß der Wohnsitz des Erben im Ausland geeignet ist, die subjektive Besorgnis des Noterben als Voraussetzung der Nachlaßseparation zu begründen, kann im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses nicht überprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085955Dokumentnummer
JJR_19681030_OGH0002_0050OB00238_6800000_001