Norm
AußStrG §14 D1bRechtssatz
Ob eine Entschuldigung für die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung (hier mehrmalige Nichtbefolgung des angeordneten Besuchsrechts) als berechtigt anzusehen ist, stellt eine Frage des Einzelfalls und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116041Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009