Norm
AußStrG §14 D1d8Rechtssatz
Ob eine Pfandbestellungsurkunde in sich so widersprüchlich ist, daß sie keine taugliche Eintragungsgrundlage darstellt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb regelmäßig eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112140Dokumentnummer
JJR_19990629_OGH0002_0050OB00168_99P0000_001