Norm
ABGB §604Rechtssatz
Keinesfalls wird mit einer Entscheidung über die Parteienrollenverteilung dem Prozeßverfahren, in welchem der Streit der Erbansprecher endgültig zu klären ist, hinsichtlich der bei der Auslegung zu berücksichtigenden Tatsachengrundlage oder hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung vorgegriffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007994Dokumentnummer
JJR_19840224_OGH0002_0060OB00002_8400000_002