Norm
ABGB §562Rechtssatz
In der ausdrücklichen Inanspruchnahme eines Erbteiles einerseits gemäß § 562 ABGB durch den gesetzlichen Erben und anderseits durch die wegen eines angeblich gegenteiligen Testierwillens dennoch die Anwachsung ihrer Erbteile behauptenden Testamentserben liegen widerstreitende Erbserklärungen, sodaß im Verlassenschaftsverfahren grundsätzlich nach § 125 AußStrG vorzugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0007996Dokumentnummer
JJR_19911031_OGH0002_0080OB00619_9100000_001