Norm
ABGB §604Rechtssatz
Erscheint auf der im Verlassenschaftsverfahren vorhandenen Sachgrundlage das Erlöschen der unbestrittenermaßen angeordneten fideikommissarischen Substitution als unwahrscheinlicher als das Weiterbestehen, so ist dem das Erlöschen behauptenden Erbansprecher (Vorerben) die Klägerrolle zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007990Dokumentnummer
JJR_19840224_OGH0002_0060OB00002_8400000_001