Norm
AußStrG aF §125 ARechtssatz
Auch wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe vorhanden ist und eine Erbserklärung abgegeben hat, ist eine damit konkurrierende Erbserklärung eines Legatars, der Erbunwürdigkeit des Testamentserben behauptet und sein Erbrecht aus § 726 ABGB ableitet, zu Gericht anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119593Dokumentnummer
JJR_20041124_OGH0002_0030OB00227_04K0000_001