Norm: ABGB §799AußStrG §9 E10AußStrG §122KO §80 ff
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Masseverwalters der konkursverfangenen Verlassenschaft gegen die Annahme einer Erbserklärung zum konkursfreien Vermögen des Erblassers. Entscheidungstexte 6 Ob 294/65 Entscheidungstext OGH 17.11.1965 6 Ob 294/65 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §760ABGB §799ABGB §823AußStrG §122AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Wurde der Nachlaß unter Außerachtlassung einer vom Erblasser angeordneten Substitution ohne jede Beschränkung durch diese Substitution dem Vorerben eingeantwortet, dann ist für eine Substitutionsabhandlung mangels einer Substitutionsnachlaßmasse kein Raum. Das durch die Einantwortung erworben Vermögen fällt ausschließlich in den Nachlaß des Vorerben. Geben die N... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Die Ansicht, die Erbserklärung des Testamentserben sei auch dann zu Gericht anzunehmen, wenn sie sich auf eine letztwillige Anordnung stützt, bei der ein unfähiger Zeuge mitgewirkt hat, weil auch hier die Entscheidung der Frage nach der Gültigkeit des Testamentes dem Erbrechtsstreite vorzubehalten sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §579AußStrG §16 Abs1 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Unterfertigt der Erblasser eigenhändig eine Ergänzung auf einem durch ein späteres Testament aufgehobenen Testament und wurden die Förmlichkeiten des § 579 ABGB eingehalten, dann kann das Vorliegen eines nach dieser Gesetzesstelle gültigen Testamentes nicht von vornherein verneint werden. Dabei macht es nichts aus, daß ein Teil dieses Testaments schon vorher verfaßt wurde und für si... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122AußStrG 2005 §157
Rechtssatz: Diese Gesetzesstelle ist einschränkend auszulegen (gleicher
Rechtssatz: wie 1 Ob 317/60 uva). Aber nur wenn feststeht, dass der Erbrechtstitel, auf den die Erbserklärung gegründet wird, nie zu einer Einantwortung des Nachlasses an den Erbserklärten führen kann, ist die abgegebene Erbserklärung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 1/62 Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs2 A3AußStrG §11 Abs2AußStrG §122
Rechtssatz: Widerruf der Annahme einer Erbserklärung zufolge Vorstellung unzulässig, da der erbserklärte ERbe durch die Annahme seiner Erbserklärung ein Recht erlangt hat. Entscheidungstexte 6 Ob 268/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 6 Ob 268/61 EvBl 1961/512,637 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3AußStrG §1 B3aAußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §122AußStrG 2005 §56 Abs2
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht ist nicht berechtigt, über die Auslegung des letzten Willens eine Entscheidung zu treffen. Eine solche Entscheidung ist gem § 477 Abs 1 Z 3 ZPO nichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 101/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Ob 101/61 SZ 34/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Eine Erbserklärung, die sich auf ein Schriftstück stützt, das keine Unterschrift trägt, ist nicht zu Gericht anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 317/60 Entscheidungstext OGH 14.09.1960 1 Ob 317/60 JBL 1961,289 = EvBl 1961/233 S 300 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0007... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Erbserklärungen, die sich auf eine letztwillige Anordnung beziehen, die keine Erbseinsetzung, sondern nur Vermächtnisse enthält, sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 80/59 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 5 Ob 80/59 6 Ob 246/68 Entscheidungstext OGH 25.09.1968 6 Ob 246/68 Vgl jedoch... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §121AußStrG §122AußStrG §125AußStrG §158
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass eine in der vorgeschriebenen Form abgegebene Erbserklärung nur dann zurückzuweisen ist, wenn sie vom absoluten Nichterben, d.h. von jemanden, der gar nicht Erbe sein kann, abgegeben wurde, muss auch für den Nacherben gelten, der behauptet, dass der Substitutionsfall eingetreten sein, und daher eine Erbserklärung abgibt. Die Frage, ob der Substitution... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Über die Wirksamkeit und Beachtlichkeit einer Erbserklärung ist nicht als Vorfrage zu befinden, über sie ist formell als Hauptfrage im Sinne des § 122 AußStrG zu entscheiden. Entscheidungstexte 6 Ob 667/86 Entscheidungstext OGH 06.11.1956 6 Ob 667/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §591AußStrG §122AußStrG §126 Abs1 B
Rechtssatz: Die Einhaltung der äußeren Form eines außergerichtlichen mündlichen Testamentes ist schon dann anzunehmen, wenn dargetan ist, daß bei der letztwilligen Erklärung drei fähige Zeugen gleichzeitig zugegen waren, worunter Personen zu verstehen sind, die nicht offenbar von der Funktion eines Testamentszeugen im Sinne der §§ 591 ff ABGB ausgeschlossen sind. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Eine Erbserklärung ist nur dann nicht anzunehmen, wenn auf Grund des in der Erbserklärung behaupteten Tatsbestandes ein Erbrecht nicht besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 423/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 423/54 3 Ob 605/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1990 3 Ob 605/89 Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 B
Rechtssatz: Daß die Erbserklärung des Erbrechtsklägers vom Gericht noch nicht angenommen wurde, ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 3 Ob 115/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 3 Ob 115/54 EvBl 1954/338 S 507 = SZ 27/132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §806AußStrG §122
Rechtssatz: Die Annahme der Erbserklärung darf nicht abgelehnt werden, weil der Antretende nicht Erbe ist und weil der Erbe auf die Erbschaft verzichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 984/53 Entscheidungstext OGH 04.02.1954 1 Ob 984/53 NZ 1958,43 4 Ob 541/82 Entscheidungstext OGH 15.06.1982 4 Ob 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Bis zur Einantwortung des Nachlasses sind ohne Rücksicht auf ein Erbenübereinkommen Erbserklärungen anzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 424/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 424/53 SZ 26/174 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008026 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §75AußStrG §116AußStrG §122
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat schon bei Einleitung der Verlassenschaftsabhandlung und vor Annahme einer Erbserklärung zu prüfen, ober der Fall einer Erbseinsetzung überhaupt vorliegt, und kann die Lösung dieser Frage nicht einem späteren Streitverfahren überlassen. Entscheidungstexte 3 Ob 522/52 Entscheidungstext OGH 11.09.1952 3 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §122
Rechtssatz: Die Annahme der Erbserklärung läßt sich nicht mehr ohne Nachteil des Erben auf Grund eines verspäteten Rekurses in eine Zurückweisung der Erbserklärung abändern. Entscheidungstexte 3 Ob 61/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 3 Ob 61/52 Veröff: EvBl 1952/164 S 245 3 Ob 98/97a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §646AußStrG §77 Z4AußStrG §122
Rechtssatz: Kann der Zweck einer vom Erblassers in einer letztwilligen Anordnung geplanten Stiftung nicht erreicht werden, so ist die von dem für die Stiftung bestellten Kurator abgegebene Erbserklärung zurückzuweisen und der Kurator zu entheben. Entscheidungstexte 2 Ob 522/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 2 Ob 522/51 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Einer Erbserklärung, die darauf gestützt wird, daß die Ehe des Erblassers ungültig war, obgleich die Ehe nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt wurde-, und die Erbserklärung des erblasserischen Witwers entgegensteht, ist vom Abhandlungsgericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 177/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 3 Ob 177/51... mehr lesen...
Norm: ABGB §553ABGB §799AußStrG §122
Rechtssatz: Erbserklärungen auf Grund letztwilliger Anordnungen, in denen nur über einzelne Nachlassgegenstände verfügt wurde, sind zu Gericht anzunehmen, es sei denn, dass von vornherein überhaupt ein Zweifel darüber nicht obwalten kann, dass damit nicht über den gesamten Nachlass des Erblassers verfügt werden sollte. Entscheidungstexte 1 Ob 505/49 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §122
Rechtssatz: Die Erbserklärung einer zur Erbschaft nicht berufenen Person ist zurückzuweisen; die Einantwortung kann in einem solchen Falle auf Grund der trotzdem angenommenen Erbserklärung nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 784/47 Entscheidungstext OGH 10.03.1948 1 Ob 784/47 JBl 1949,70 6 Ob 85/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §122
Rechtssatz: Dem erbserklärten Erben steht das Recht des Rekurses gegen die Annahme der Erbserklärung eines anderen Erben zu. Entscheidungstexte 1 Ob 746/47 Entscheidungstext OGH 29.10.1947 1 Ob 746/47 Veröff: SZ 21/49 3 Ob 424/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 424/53 Veröff: E... mehr lesen...
Norm: ABGB §585AußStrG §122
Rechtssatz: Die Erbserklärung auf Grund eines mündlichen Testamentes kann zurückgewiesen werden, wenn schon äußerlich kein solches vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 746/47 Entscheidungstext OGH 29.10.1947 1 Ob 746/47 SZ 21/49 7 Ob 235/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964 7 Ob 235/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht kann offenbar nicht gesetzmäßige Erbserklärungen zurückweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 285/46 Entscheidungstext OGH 09.11.1946 1 Ob 285/46 Veröff: JBl 1947,154 6 Ob 85/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 6 Ob 85/66 Veröff: NZ 1967,184 = JBl 1967,486 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Bei Entscheidung über die Annahme einer Erbserklärung hat das Gericht nicht zu prüfen, ob dem, der zum Nachlaß eine Erbserklärung nach dem letzten Willen des Erblassers anbringt, die Eigenschaft eines Erben tatsächlich zukommt. Nur dort, wo von vornherein außer Zweifel steht, daß ein gültiger Erbrechtstitel nicht vorhanden ist, ist die Erbserklärung zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §771AußStrG §122
Rechtssatz: Die auf Grund des Gesetzes abgegebene Erbserklärung eines Noterben, der im Testamente des Erblassers ausdrücklich enterbt wurde, ist zwar zu Gericht anzunehmen, aber das Erbrecht des Noterben erst dann als ausgewiesen zu behandeln, wenn der Nachweis der Ungültigkeit des Testamentes oder der Unrechtmäßigkeit der Enterbung erbracht wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122
Rechtssatz: Zur Frage der Ablehnung einer angebrachten Erbserklärung. Entscheidungstexte 3 Ob 230/25 Entscheidungstext OGH 24.03.1925 3 Ob 230/25 SZ 7/100 6 Ob 237/66 Entscheidungstext OGH 28.07.1966 6 Ob 237/66 RZ 1967,108 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §585AußStrG §122
Rechtssatz: Die auf Grund der vor drei Zeugen abgegebenen Erklärung des Erblassers, daß alle Sachen der Frau gehören, von dieser überreichte Erbserklärung ist anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 472/24 Entscheidungstext OGH 25.06.1924 2 Ob 472/24 SZ 6/227 7 Ob 235/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964... mehr lesen...