Norm
ABGB §806Rechtssatz
Die Annahme der Erbserklärung darf nicht abgelehnt werden, weil der Antretende nicht Erbe ist und weil der Erbe auf die Erbschaft verzichtet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0007937Dokumentnummer
JJR_19540204_OGH0002_0010OB00984_5300000_002