Norm
ABGB §26Rechtssatz
Kann der Zweck einer vom Erblassers in einer letztwilligen Anordnung geplanten Stiftung nicht erreicht werden, so ist die von dem für die Stiftung bestellten Kurator abgegebene Erbserklärung zurückzuweisen und der Kurator zu entheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007735Dokumentnummer
JJR_19510912_OGH0002_0020OB00522_5100000_001