Norm: RAO §8StPO §50
Rechtssatz: Wer ohne Rechtsanwalt zu sein, eine Privatbeteiligte in einem Strafverfahren vertritt, verstößt damit - solange er nicht gewerbsmäßig handelt - nicht gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte. Entscheidungstexte 4 Ob 296/02m Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 296/02m European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: GewO §172 Abs3RAO §8UWG §1 C2
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten in Insolvenzverfahren kann auf Grund des Wortlautes des § 172 Abs 3 GewO mit gutem Grund bejaht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 44/02b Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 44/02b Veröff: SZ 2002/35 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2Oö BauO §9 Abs1 Z2Oö BauO §9 Abs4Oö BauO §9 Abs5GBG §77RAO §8
Rechtssatz: Die in § 9 Abs 5 Oö BauO enthaltene schriftliche Erklärung des Antragstellers stellt keinen zum Grundbuchsantrag gehörenden Vorgang dar, es handelt sich vielmehr um eine Inhaltsvoraussetzung des Eintragungsbegehrens, dessen Vorliegen vom Grundbuchsgericht anlässlich der Behandlung des Grundbuchsantrages zu prüfen ist. Daraus folgt, dass der als Vertreter... mehr lesen...
Norm: AO §8GmbHG §63GmbHG §90
Rechtssatz: Zum Vermögen von Handelsgesellschaften und juristischen Personen gehören auch die Ansprüche gegen Gesellschafter und Mitglieder auf rückständige Vermögenseinlagen. Entscheidungstexte 5 Ob 1589/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 1589/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo1B-VG Art7KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §25 Abs6RAO §8
Rechtssatz: Auch die Kollektivvertragsparteien sind bei der Gestaltung des KollV an den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz gebunden, wobei von einer mittelbaren Drittwirkung auszugehen ist. Den Kollektivvertragsparteien ist es daher verwehrt, einem Disziplinarbeschuldigten normativ ein Recht abzuerkennen, das unter sonst gleichen Verhält... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtIX Abs1 Z4RAO §8RAO §37 Abs2WinkelschreibereiV §1 litb
Rechtssatz: "Berufsmäßig", "geschäftsmäßig" bzw "gewerbsmäßig" bedeuten in diesem Zusammenhang gleichermaßen einer regelmäßigen und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 10 Bkd 2/12 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Dem Vertretungsrecht der Rechtsanwälte korrespondiert auch ein entsprechendes Recht der Parteien, nicht aber - ausgenommen die Fälle des absoluten Anwaltszwanges - die Pflicht, einen Anwalt beizuziehen und sich von ihn vertreten zu lassen. Jedermann kann in allen gerichtlichen und außergerichtlichen sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten - soweit er selbst Partei oder Beteiligter ist - seine Interessen... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtIX Abs1 Z4RAO §8WinkelschreibereiV §1 litb
Rechtssatz: Verstoß gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte, wenn Wohnbaugesellschaft "Drittverträge" verfaßt und in diesem Zusammenhang vor Behörden vertritt bzw Schriftsätze für die Parteien verfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Zur umfassenden Parteienvertretung im Sinne des § 8 Abs 1 und 2 RAO gehört neben dem Beratungsrecht auch - wie sich schon aus der älteren Vorschrift des § 1 lit b WinkelschreiberV und aus Art IX Abs 1 Z 4 EGVG ergibt - das berufsmäßige Verfassen von Rechtsurkunden oder gerichtlichen Eingaben für Parteien bzw das gewerbsmäßige Verfassen schriftlicher Anträge oder Urkunden sowie das Erteilen einschlägiger Auskünfte, all d... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Der Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte umfaßt nur die berufsmäßige, also regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Parteienvertretung. Entscheidungstexte 4 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 17/92 Veröff: RdW 1992,242 = WBl 1992,239 = ÖBl 1992,117 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1152AHRRAO §8ZPO §11 Z1
Rechtssatz: Zielt der Gegenstand des mit dem Anwalt geschlossenen Vertrag auf nichtanwaltliche Tätigkeit ab, ist also die rein anwaltliche Tätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung, gilt nicht Anwaltsvertragsrecht, sondern - auch für die Entlohnung - das dem Vertragsgegenstand entsprechende Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 IAHR allgRAO §8RATG §1
Rechtssatz: Eine Honorierung von Leistungen des Rechtsanwaltes nach RATG und AHR kommt nur bei einem entsprechenden Auftrag des Klienten und anwaltlicher Tätigkeit in Betracht. Damit scheiden Tätigkeiten aus, die der Anwalt ohne solchen Auftrag in eigenem Interesse, etwa als Gesellschafter, vornimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 IAHR allgRAO §8ZPO §273
Rechtssatz: Bei anwaltlichen Leistungen besteht für die Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO kein Raum, wenn nur zu prüfen ist, ob die verzeichneten Leistungen erbracht wurden und die Ansätze sowie die Bemessungsgrundlage richtig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 598/91 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Die Rechtsberatung, die Intervention bei Behörden und das Verhandeln mit präsumptiven Vertragspartner stellen anwaltliche Leistungen dar; gleiches gilt für die Anmietung eines Hauses in Ausland und den Abschluß der dazu notwendigen Verträge. Ebenso ist die Überprüfung von Verträgen, auch von Kreditverträgen, eine typische anwaltliche Leistung. Die Prüfung von Werkverträgen darauf, ob die angebotenen Werkleistungen preis... mehr lesen...
Norm: RAO §8RAO §9RAO §20 litcRL-BA 1977 §5StGG Art5StGG Art6
Rechtssatz: Das Gebot des § 9 RAO verlangt, daß der Anwaltsberuf selbständig ausgeübt wird; dazu im Widerspruch stünde, wenn ein Rechtsanwalt Tätigkeiten, zu deren Ausübung er als Angehöriger dieses Berufsstandes berechtigt ist, in dienstvertraglicher Abhängigkeit erbringt. Beim Verbot des zweiten Satzes des § 5 RL-BA 1977 geht es keineswegs darum, Anwälte von einer wirtschaftlichen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3AO §8
Rechtssatz: Die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes gehört nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Ausgleichsschuldners. Entscheidungstexte 3 Ob 531/86 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 3 Ob 531/86 ÖBA 1988,838 = SZ 61/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRAO §8
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der bei der Gewerbebehörde um eine Gewerbeberechtigung zur "Eintreibung fremder Forderungen" (Inkassobüro) ansucht, ohne in seinem Antrag darauf hinzuweisen, daß er auch die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verrichten werde, beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 57/85 Entscheidungstext OGH 11.05.1987... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRAO §8RAO §9RL-BA 1977 §5
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Geschäftsführer einer Hausverwaltungs - GmbH verstößt unabhängig von der Bestimmung des § 5 RL-BA 1977 gegen grundlegende Prinzipien des Rechtsanwaltsberufes und war daher auch schon vor Inkrafttreten der RL-BA 1977 disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 74/85 Entscheidungstext OGH 16.12.1985... mehr lesen...
Norm: AO nF §8
Rechtssatz: Durch Ersetzen des Begriffes des Geschäftes durch jenen des Unternehmens in § 8 Abs 2 AO nF wurde keine inhaltliche Änderung der vormaligen Regelung beabsichtigt, sodaß auch unter dem Begriff des Unternehmens nicht nur der Betrieb eines Handelsunternehmens, Gewerbeunternehmens oder sonstigen Unternehmens zu verstehen ist, sondern auch jede Erwerbsbeschäftigung, die den Abschluß und die Erfüllung von Rechtsgeschäften r... mehr lesen...
Norm: AO idF ArtI Z10 IRÄG §8
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 8 der AO sind betreffend die Verfügungsbeschränkungen des Schuldners unverändert geblieben, sodaß Lehre und Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage voll herangezogen werden können. Danach sind unter Rechtshandlungen nicht nur Rechtsgeschäfte sondern auch andere Rechtshandlungen zu verstehen. Ob eine Rechtshandlung gestattet ist, ist nach § 8 AO zu beurteilen. ... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Liegt eine nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörende Rechtshandlung der späteren Gemeinschuldnerin nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens vor, kann der spätere Anfechtungsgegner nicht annehmen, daß der Ausgleichsverwalter der Zahlung einer Nichtschuld zugestimmt hat. Er wäre daher verpflichtet, durch Anfrage beim Ausgleichsverwalter klarzustellen, ob dieser seine Zustimmung gegeben hat. Entsc... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRAO §8RL-BA 1977 §5
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt geschäftsführender Gesellschafter einer Immobiliengesellschaft mbH ist, zu deren Betriebsgegenstand auch die Tätigkeiten gehören, die zu den befugten Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes gehören, so widerspricht dies § 5 RL-BA und § 8 RAO und bildet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung. Entscheidungstexte Bkd... mehr lesen...
Norm: RAO §8UStG §10 Abs1 Z7 litd
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit "als Rechtsanwalt" vorliegt, sind die berufsrechtlichen Vorschriften maßgeblich. Da die Verwaltung fremden Vermögens - einschließlich der Gebäudeverwaltung - gemäß § 8 RAO zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zählt, unterliegen die dafür vereinnahmten Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von acht Prozent USt. VwGH vom 23.04.1979, 377/78; Veröff: JBl 1980,... mehr lesen...
Norm: AO §8KO §1 Abs2KO §69
Rechtssatz: Wenn eine Gesellschaft nach dem Eintritt ihrer Überschuldung oder ihrer Zahlungsunfähigkeit weitere Waren bezieht, dann stellen zumindest eben diese Waren ein solches Vermögen dar, das nicht mehr nach Gutdünken der Gesellschaft verwendet werden darf, sondern unter der Kontrolle des Masseverwalters oder des Ausgleichsverwalters zur Verfügung aller Gläubiger zu halten ist. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AO §3AO §7AO §8
Rechtssatz: Wenn im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz noch kein rechtskräftig bestätigter Ausgleich vorliegt, ist das Urteil gegen den Ausgleichsschuldner ohne Rücksicht auf das Ausgleichsverfahren zu fällen. Entscheidungstexte 5 Ob 691/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 691/80 1 Ob 510/82 E... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Provision von 946 900 S samt 4% Zinsen seit Klagetag (25. September 1978) als Masseforderung. Er sei am 22. November 1976 vom bevollmächtigten Vertreter der X Baugesellschaft OHG und ihres persönlich haftenden Gesellschafters Y beauftragt worden, einen Kaufinteressenten für das Unternehmen zu vermitteln. Am 18. November 1977 sei über das Vermögen der Gesellschaft und ihres persönlich haftenden Gesellschafters das Aus... mehr lesen...
Norm: AO §8AO §10
Rechtssatz: Daß der Ausgleichsverwalter gegen eine Rechtshandlung des Ausgleichsschuldners, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört, keinen Einspruch erhoben hat oder einer Rechtshandlung des Ausgleichsschuldners, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört, zugestimmt hat, besagt noch nichts darüber, ob diese Rechtshandlung zur Fortführung des Geschäftes bestimmt war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragsgegnerin), die sich u. a. mit dem Export von Rund- und Schnittholz befaßt, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 14. November 1978, 21 Sa 14/78, das Ausgleichsverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Max V zum Ausgleichsverwalter bestellt. Persönlich haftender Gesellschafter der Antragsgegnerin ist Maximilian G, Kaufmann in D. Dessen gleichnamiger Sohn Dr. Maximilian G ist einzelzeichnungsberechtigter Präsi... mehr lesen...
Norm: AO §8AO §10EO §379 A
Rechtssatz: Für die Erforderlichkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen wie Erlassung von einstweiliger Verfügung spricht, daß der Schuldner auch nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens handlungs- und verfügungsfähig bleibt und zur Vornahme von Geschäften, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebe gehören, der Zustimmung des Ausgleichsverwalters bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §8AO §53
Rechtssatz: Ausgleichsforderungen stellen persönliche Forderungen vermögensrechtlichen Inhalts gegen den Ausgleichsschuldner dar, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind. Sie unterliegen andernfalls nicht der Kürzung. Entscheidungstexte 7 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 7 Ob 15/79 Veröff: EvBl 1979/207 S 522 = ZVR 1980/73 S 81 ... mehr lesen...