RS OGH 2003/3/25 4Ob296/02m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2003
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Norm

RAO §8
StPO §50

Rechtssatz

Wer ohne Rechtsanwalt zu sein, eine Privatbeteiligte in einem Strafverfahren vertritt, verstößt damit - solange er nicht gewerbsmäßig handelt - nicht gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117489

Dokumentnummer

JJR_20030325_OGH0002_0040OB00296_02M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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