Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens handlungsfähig und verfügungsfähig und bedarf nur zur Vornahme von Geschäften, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, der Zustimmung des Ausgleichsverwalters. Aber selbst solche Rechtshandlungen sind nur den Gläubigern gegenüber unwirksam, wenn der Dritte wusste oder wissen musste, dass sie über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen... mehr lesen...
Norm: AnfO §8ZPO §6
Rechtssatz: Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ändert an der Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit des Ausgleichsschuldners nichts. Entscheidungstexte 4 Ob 518/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 4 Ob 518/74 1 Ob 229/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 1 Ob 229/75 Beisatz: Auch eine tatsächliche Entziehung de... mehr lesen...
Norm: AO §7AO §8
Rechtssatz: Die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens wirkt ihrem Sinne nach gegen jedermann und zeitigt ihre Wirkungen auch ohne individuelle Kenntnis des einzelnen (SZ 27/281; EvBl 1964/232 S 328). Auch unverschuldete Unkenntnis des Inhalts der öffentlichen Bekanntmachung entschuldigt nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 67/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AO §8GmbHG §34
Rechtssatz: Sofern der Ausgleichsschuldner eine juristische Person ist, gelten die Verfügungsbeschränkungen der AO für die Organe der juristischen Person. Die Bestellung oder Abberufung des alleinigen Geschäftsführers durch den Ausgleichsschuldner (hier: Generalversammlung der GmbH als Organ) kann nicht als zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörendes Geschäft angesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §8KO §1 Abs1
Rechtssatz: Die Dispositionsbeschränkungen, denen der Ausgleichsschuldner nach der Regelung des § 8 AO unterworfen ist, dauern bis zum Eintritt der durch die Konkurseröffnung auferlegten Verfügungsbeschränkung an und gehen in diese unmittelbar über. Entscheidungstexte 6 Ob 353/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1967 6 Ob 353/66 Veröff: EvBl 1967/409 S 578 ... mehr lesen...
Obwohl der Kläger wußte, daß die Beklagte beabsichtigte, die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über ihr Vermögen zu beantragen, brachte er am 15. März 1966 die vorliegende Klage auf Zahlung von 21.829.19 S samt 9% Zinsen seit 18. März 1966 (Klagszustellungstag) ein. Die Beklagte beantragte am 9. März 1966 zu Sa .../66 des Handelsgerichtes Wien die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und führte die Forderung des Klägers mit 19.714.15 S im Vermögensverzeichnis unter den Passiven an. ... mehr lesen...
Norm: AO §7AO §8
Rechtssatz: Trotz Ausgleichseröffnung können Prozesse gegen den Schuldner anhängig gemacht und fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 317/66 Entscheidungstext OGH 14.10.1966 6 Ob 317/66 Veröff: SZ 39/169 = EvBl 1967/163 S 185 5 Ob 691/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 691/80 Beisatz: Bis z... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihr einen Betrag von 330.000 S, d. s. je 10.000 S monatlich für die Zeit vom 1. Oktober 1962 bis einschließlich Juni 1965, samt 4% Staffelzinsen seit 1. Oktober 1962 zu bezahlen. Das Begehren der Klägerin war auf die Behauptung gestützt, daß sich die Erstbeklagte im eigenen Namen und im Namen der Zweitbeklagten im Punkt 7 der Vereinbarung vom 28. März 1960 verpflichtet habe, de... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Der Grundbuchsrichter darf von Amts wegen auf die Verfügungsbeschränkungen des § 8 AO nicht Bedacht nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 199/63 Entscheidungstext OGH 14.08.1963 5 Ob 199/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0051478 Dokumentnummer JJR_19630814_OG... mehr lesen...
Norm: AO §8KO §46
Rechtssatz: Ist eine Rechtshandlung nach den Bestimmungen der AO nicht gestattet, dann kann daraus im nachfolgenden Anschlußkonkurs keine Masseforderungen entstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 206/60 Entscheidungstext OGH 30.06.1960 5 Ob 206/60 Veröff: RZ 1961,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Voraussetzungen der Sperre des vom Ausgleichsschuldner betriebenen Unternehmens. Entscheidungstexte 7 Ob 57/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 7 Ob 57/57 Veröff: EvBl 1957/154 S 211 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0051637 Dokumentnummer JJR_19570213... mehr lesen...
Über das Vermögen der Ehegatten Rudolf und Margit H. war am 31. Mai 1954 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden. Mit Konkursedikt vom 13. November 1954 wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Ausgleichsverfahren haben sich die Schuldner von der Beklagten beraten und vertreten lassen und ihr hiefür in Teilbeträgen während des Ausgleichsverfahrens 2290 S 90 g bezahlt und Waren im Betrage von 100 S ausgefolgt. Der Masseverwalter begehrt den Rückersatz unter Anfechtung des geschlossenen V... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Die Vertretung der Interessen eines Geschäftsmannes staatlichen und halbstaatlichen Institutionen gegenüber stellt sich als Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten dar und steht mit der Bestimmung des § 8 RAO nicht in Widerspruch. Bemühungen um die Beschaffung eines Kredites bei einer Bank lassen sich darunter allerdings nicht verstehen, sondern können nur als Tätigkeit eines Gelegenheitsmäklers gewertet werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1004ABGB §1014ABGB §1037RAO §8
Rechtssatz: Erfolgshonorar für Bemühungen, aus einer gegebenen Situation Umstände herauszuarbeiten, die auf steuerrechtlichem und zollrechtlichem Gebiet den Behörden Anlaß zu gesetzlich vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen geben können. Entscheidungstexte 7 Ob 373/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 7 Ob 373/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1004ABGB §1170HVG §6 Abs1 IGHVG §29 IRAO §8
Rechtssatz: Zum Honoraranspruch eines Anwaltes für Bemühungen um eine Kreditbeschaffung. Entscheidungstexte 3 Ob 131/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 131/53 Veröff: SZ 26/77 1 Ob 70/66 Entscheidungstext OGH 31.03.1966 1 Ob 70/66 Veröff: EvBl 1966/317 S ... mehr lesen...
In der Zeit zwischen der nach § 56 Abs. 1 Z. 1 und 8 AO. erfolgten Einstellung des Ausgleichsverfahrens und der nach § 56 Abs. 5 AO. erfolgten Eröffnung des Anschlußkonkurses hat der Ausgleichsschuldner bzw. Gemeinschuldner Friedrich M. ohne Zustimmung des Ausgleichsverwalters die von ihm gemieteten Geschäftslokale Nr. 11 und 12 des Hauses Wien, II., G.gasse 6, den Hauseigentümern, d. i. den ersten drei Beklagten, zur Verfügung gestellt. Diese Geschäftslokale wurden daraufhin an den V... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Die Aufgabe von Mietrechten durch den Ausgleichsschuldner bedarf von der Anordnung des Ausgleichsverfahrens an der Zustimmung des Ausgleichsverwalters. Ihre Unwirksamkeit kann im Anschlußkonkurs vom Masseverwalter geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 852/51 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 2 Ob 852/51 Veröff: SZ 25/82 ... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Wirkung der Einleitung des Ausgleichsverfahrens auf den Eintritt einer Bedingung (der rechtzeitigen Zahlung). Entscheidungstexte 2 Ob 1140/29 Entscheidungstext OGH 21.01.1930 2 Ob 1140/29 Veröff: SZ 12/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0051628 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AO §8
Rechtssatz: Einfluß des Ausgleiches auf Lieferungsverträge, die der Ausgleichsschuldner nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ohne Einspruch des Ausgleichsverwalters mit Zustimmung des anderen Vertragsteiles fortgesetzt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 942/28 Entscheidungstext OGH 14.11.1928 3 Ob 942/28 Veröff: SZ 10/265 ... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §8
Rechtssatz: Zu §8 RAO. Entscheidungstexte 3 Ob 1017/27 Entscheidungstext OGH 02.11.1927 3 Ob 1017/27 Veröff: SZ IX/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0071505 Dokumentnummer JJR_19271102_OGH0002_0030OB01017_2700000_002 mehr lesen...
Norm: AO §8HGB §131
Rechtssatz: (Zum AHGB). Die dem Ausgleichsschuldner im § 8 AO auferlegten Beschränkungen bilden keinen Auflösungsgrund einer Handelsgesellschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 21/26 Entscheidungstext OGH 26.01.1926 3 Ob 21/26 Veröff: SZ 8/33 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0051526 ... mehr lesen...